Peer-Review-Verfahren

Zur Sicherung und Steigerung der Qualität müssen Beiträge, bevor sie in der ZöR veröffentlicht werden, ein Peer-Review-Verfahren durchlaufen. Dieses stellt sich in seinen wesentlichen Schritten wie folgt dar:

Eingereichte Beiträge, die der inhaltlichen Ausrichtung der ZöR nicht entsprechen oder den Qualitätsanforderungen offensichtlich nicht genügen, werden von den Herausgebern abgelehnt. Potentiell zur Veröffentlichung geeignete Beiträge werden anonymisiert an einen facheinschlägigen Gutachter oder eine facheinschlägige Gutachterin weitergeleitet. Die Auswahl des Gutachters bzw. der Gutachterin treffen die Herausgeber.

Das Gutachten hat den Zweck, die Qualität eines Beitrags zu steigern, indem Verbesserungsmöglichkeiten aller Art (Inhalt, Aktualität, Sprache etc.) aufgezeigt bzw. allfällige Schwächen minimiert werden. Es basiert auf einem standardisierten Fragebogen, der als Raster zur Beurteilung verschiedener Aspekte des Beitrags (z. B. Themenwahl, Methode, Ausarbeitung der Argumente) dient.

Nach Erstellung des Gutachtens wird die endgültige Entscheidung über die Aufnahme eines Beitrags in die ZöR getroffen. Im Falle einer Zusage besteht für den Autor bzw. die Autorin die Möglichkeit, die Anregungen zu übernehmen oder – begründet – davon Abstand zu nehmen.