Schadenersatzrecht der Vereinten Nationen für Friedensmissionen

Die Vereinten Nationen unterhalten derzeit dreizehn Friedensmissionen (englisch: Peacekeeping Missions), unter anderem in Mali, der Demokratischen Republik Kongo, der Zentralafrikanischen Republik, dem Südsudan und Darfur. Diese Missionen operieren in prekären Sicherheitslagen und setzen so naturgemäß das uniformierte und zivile Personal der Vereinten Nationen einer Vielzahl von Risiken aus. Aber auch die lokale Bevölkerung am Einsatzort erleidet Schäden und bringt Opfer.
Ein keineswegs unerheblicher Teil dieser Schäden an Leib, Leben und Eigentum ist dabei der jeweiligen UN-Friedensmission und damit letztlich der Organisation zuzurechnen. Die UN-interne Bearbeitung dieser deliktischen Ansprüche aus der Zivilbevölkerung findet in der Praxis außerhalb der innerstaatlichen Gerichtssysteme und abgeschirmt von der Öffentlichkeit statt. Ziel des Projektes zum „Schadenersatzrecht der Vereinten Nationen“ ist es, Transparenz in dieses System zu bringen, in dem die Rechtsnormen identifiziert werden, die die Vereinten Nationen sowohl bei der Feststellung als auch bei der Bewertung deliktischer Schadenersatzansprüche anwenden.

Mit dieser Zielrichtung wird das Projekt einen wichtigen Beitrag zum Recht der Internationalen Organisationen leisten: Zum einen wird es zum besseren Verständnis des UN-Schadenersatzrechts und des Verfahrens zur Abwicklung der Ansprüche beitragen. Zum anderen wird durch die Identifizierung und Kontextualisierung der materiellen Schadenregeln Rechtsklarheit und Rechtssicherheit geschaffen. Und schließlich haben die Ergebnisse des Projekts das Potential, Auswirkungen auf die Schadenregulierungspraxis anderer internationaler Organisationen mit militärischen Missionen zu haben (z.B. NATO, ECOWAS, Afrikanische Union).