Brandschutz

Durch Brände können große oder sehr große Schäden entstehen, obwohl die Ursache oder der Auslöser oft nur eine Kleinigkeit war. Brandschäden können unter anderem entstehen an Menschen und Tieren, an Gebäuden und sonstigen baulichen Anlagen, an Betriebsanlagen und Betriebseinrichtungen, an produzierten oder gelagerten Gütern sowie an der Umwelt.

Unter Brandschutz versteht man alle Maßnahmen, die der Entstehung und Ausbreitung eines Brandes von Feuer und Rauch vorbeugen (vorbeugender Brandschutz) und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten ermöglichen (abwehrender Brandschutz).


Abwehrender Brandschutz

Der abwehrende Brandschutz ist vorrangig Aufgabe der Feuerwehr und tritt häufig dann in Erscheinung, wenn der vorbeugene Brandschutz nicht ausreichend war oder nicht eingehalten wurde. Der abwehrende Brandschutz umfasst die Teilbereiche Menschenrettung sowie Brandbekämpfung und Objektschutz.


Vorbeugender Brandschutz

Der vorbeugende Brandschutz ist in die Teilbereiche baulicher Brandschutz, technischer Brandschutz und organisatorischer Brandschutz gegliedert.

Ziel des baulichen Brandschutzes ist es, Personen und Gegenstände in Bauwerken vor Brandeinwirkung zu schützen. Dazu ist es notwendig, einen Brand über einen bestimmten Zeitraum innerhalb eines Gebäudeteiles zu begrenzen und das Übergreifen des Brandes auf benachbarte Bauwerksteile während dieser Zeit zu verhindern. Dieses Ziel wird zum Beispiel erreicht durch die Berücksichtigung des Brandverhaltens von Baustoffen, der Berücksichtigung der Feuerwiderstandsklassen von Bauteilen, sowie der Ausführung von Brandabschnittsausbildungen.

Alle technischen Einrichtungen, welche dem Brandschutz dienen, werden als technische Brandschutzmaßnahme bezeichnet. Darunter fallen unter anderem Einrichtungen wie Brandmeldeanlage und sonstige Alarmierungseinrichtungen, automatische oder nicht automatische Löscheinrichtungen wie Sprinkleranlagen oder Gaslöschanlagen, Feststellanlagen für Rauchschutz- und Brandschutztüren/-tore sowie Brandschutzklappen, Sicherheitsbeleuchtungsanlagen oder die Löschwasserversorgung und deren Vorhaltung.

Zum organisatorischen Brandschutz wiederum gehören alle betrieblichen Brandschutzmaßnahmen und Tätigkeiten, welche beitragen Brände zu vermeiden, also die Prävention. Ebenso gehören dazu alle personenbezogenen Maßnahmen wie Sicherheits- und Evakuierungsunterweisungen.

Wenn Sie Fragen zum Thema Brandschutz haben wenden Sie sich bitte an den  Brandschutzbeauftragten.