Brandschutzbeauftragte

Der Brandschutzbeauftragte (BSB) übernimmt eine verantwortungsvolle Position im vorbeugenden Brandschutz und koordiniert Brandschutzwarte. Er setzt nicht nur das Brandschutzkonzept in seinem Unternehmen um, sondern ist auch der Ansprechpartner für Feuerwehr und andere Einsatzkräfte.
Er ist für den betrieblichen Brandschutz in den Liegenschaften der Betriebsanlage verantwortlich. D.h. seine Aufgaben umfassen alle Maßnahmen zur Brandverhütung und Brandbekämpfung. Rechtlich sind diese Aufgaben des Brandschutzbeauftragten u.a. im ASchG, der AStV und den TRVBs (TRVB 119 O) festgeschrieben. Die Ausbildungen zum BSB und der anderen Brandschutzorgane sind in der TRVB 117 O geregelt.

Die Aufgaben umfassen:

  • Führen eines Brandschutzbuches
  • Erstellen eines Brandschutzplanes
  • Durchführung jährlicher Brandalarm- und Räumungsübungen
  • Erstellen einer Brandschutzordnung
  • Information und Unterweisung der Arbeitnehmer
  • Bekämpfung von Entstehungsbränden
  • Evakuierung, Vorbereitung eines Feuerwehreinsatzes

Wenn Sie Fragen zum Thema Brandschutz haben, wenden Sie sich bitte an die  Brandschutzbeauftragten.


Brandschutzwarte

Brandschutzwarte haben die Brandschutzbeauftragten zu unterstützen sowie in ihrem Bereich die Brandverhütung zu überwachen. Eine Auflistung der derzeitigen Brandschutzwarte der Paris Lodron Universität Salzburg finden Sie  hier.

Wenn Sie Interesse an der Ausbildung zum Brandschutzwart haben, wenden Sie sich bitte an die  Brandschutzbeauftragten.