Fachbereich Erziehungswissenschaft

Psychotheapeutisches Propädeutikum

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Das Psychotherapeutische Propädeutikum ist der erste Ausbildungsabschnitt der Psychotherapieausbildung (Grundausbildung). Es hat die Aufgabe, in theoretische und praktische Grundlagen und Grundkonzepte der Psychotherapie einzuführen, erste Erfahrungen in Arbeitsfeldern psychosozialer Versorgung zu ermöglichen, zur Selbstreflexion und Aufarbeitung eigener Erfahrungen anzuregen und der persönlichen Eignungsfindung zu dienen. Der positive Abschluß des Propädeutikums ist Voraussetzung für den Eintritt in das Psychotherapeutische Fachspezifikum in einer der vom Bundesministerium für Gesundheit anerkannten psychotherapeutischen Schulen. Die gesetzliche Grundlage für die Ausbildung und Ausübung der Psychotherapie bildet das Psychotherapiegesetz vom 7. Juni 1990 (BGBl. Nr. 361/1990). 

Der Universitätslehrgang dient weiters der universitären Fort- und Weiterbildung (§ 2, Abs.2, Ziffer 3 und § 23 Universitäts-Studiengesetz) und als wissenschaftliche praxisorientierte Ausbildungsmöglichkeit zur Ergänzung, Erweiterung und Vertiefung universitärer Studiengänge insbesondere sozialwissenschaftlicher Studien.

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