ZWEITER STUDIENABSCHNITT

FACHPRÜFUNGEN

Die Klausurarbeiten können in den zuständigen Sekretariaten abgeholt werden.
Nicht abgeholte Klausuren werden sechs Monate ab Bekanntgabe der Beurteilung aufbewahrt (vgl. § 79 UG 2002)

Das Diplomprüfungszeugnis über den zweiten Studienabschnitt sollte nach Ablegung der letzten Teilprüfung bitte möglichst umgehend per E-Mail an das Prüfungsreferat unter beantragt werden.

Bitte überprüfen Sie zuvor ob alle relevanten Prüfungen in PLUSonline erfasst sind. Nach Fertigstellung des Zeugnisses erhalten Sie dieses per E-Mail an Ihre Studierendenmailadresse mit elektronischer Amtssignatur zugestellt.