BACHELORSTUDIUM RECHT UND WIRTSCHAFT

AKTUELLES

Ziel des Bachelorstudiums Recht und Wirtschaft ist es, den Studierenden generalistische Bildung in rechts- und wirtschaftswissenschaftlichen Bereichen auf universitärem Niveau zu vermitteln, unter besonderer Beachtung interdisziplinärer Ansätze. Dadurch soll das kritische Hinterfragen wirtschaftlicher und rechtlicher Vorgänge gefördert werden.

Dieses Studium soll den Studierenden eine wissenschaftlich fundierte rechts- und wirtschaftswissenschaftliche Berufsvorbildung für Tätigkeiten, die Kenntnisse und Methoden im integrativen Zusammenspiel erfordern, vermitteln. Die rechtswissenschaftlichen Module umfassen grundlegende Rechtsgebiete des Bürgerlichen Rechts und des Öffentlichen Rechts sowie weitere Rechtsgebiete mit wirtschaftsrechtlichem Bezug. Die wirtschaftswissenschaftlichen Module vermitteln eine solide Grundausbildung im Gesamtfach und werden um punktuelle Vertiefungen ergänzt, die als Spezialisierungsfächer vertiefte Kenntnisse und Methoden in jenen Bereichen vermitteln, die im interdisziplinären Fokus insbesondere zu den rechtswissenschaftlichen Fächern stehen und übergreifende Befähigungen erfordern.

AbsolventInnen dieses Studiums verfügen über vertieftes theoretisches Wissen im integrativen Zusammenspiel zentraler rechts- und wirtschaftswissenschaftlicher Bereiche zur eigenständigen Bewältigung umfangreicher Aufgaben und Herausforderungen. Sie verfügen über die Methoden, die zur selbständigen Beurteilung und Lösung von rechtlichen und wirtschaftlichen Fragestellungen, insbesondere auch in Verbindung miteinander, befähigen. Des Weiteren erwerben Sie Fertigkeiten zur Lösung von Aufgaben, die sich insbesondere im Rahmen der Führung von Unternehmen stellen und eine Kombination von Wissen aus den rechts- und wirtschaftswissenschaftlichen Disziplinen erfordern.

Bedarf und Relevanz des Studiums für Wissenschaft, Gesellschaft und Arbeitsmarkt:Das Bachelorstudium Recht und Wirtschaft bildet die Grundlage für das weiterführende Masterstudium Recht und Wirtschaft und für andere thematisch verwandte Masterstudien. Das Studium soll durch die Kombination rechts- und wirtschaftswissenschaftlicher Inhalte für Tätigkeiten qualifizieren, die eine Verbindung der jeweiligen Betrachtungsweisen erfordern. Das Studium ermöglicht auch eine attraktive Zusatzqualifikation, mit der sich Studierende anderer Studienrichtungen erforderliche wirtschaftliche und rechtliche Grundkompetenzen aneignen und besonders JuristInnen vertiefte wirtschaftswissenschaftliche Kompetenzen erwerben können.

AbsolventInnen des Bachelorstudiums Recht und Wirtschaft stehen u.a. folgende Berufsfelder bzw. Tätigkeitsbereiche offen: ‐ Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung ‐ Bank- und Finanzmanagement ‐ Wirtschaftsmanagement ‐ Unternehmensberatung, Personalmanagement I

Die Regelstudiendauer beträgt 6 Semester, bei Abschluss wird der akademische Titel Bachelor der Rechts- und Wirtschaftswissenschaften (LLB.oec.) verliehen.

 

FACHPRÜFUNGEN

INFORMATIONEN ZUM STUDIENABSCHLUSS

Informationen zum Wechsel vom Bachelor- in das Masterstudium Recht und Wirtschaft:Vorziehen von Lehrveranstaltungen § 4a Satzung. Studierende eines Bachelorstudiums an der Universität Salzburg, die bereits mindestens 90% der geforderten ECTS-Anrechnungspunkte in ihrem Studium absolviert haben, sind berechtigt, Lehrveranstaltungen und Prüfungen des darauf aufbauenden Masterstudiums im Höchstausmaß von 15 ECTS-Anrechnungspunkten zu absolvieren. Es können nur Lehrveranstaltungen gewählt werden, für die keine besonderen Voraussetzungen festgelegt sind. 

WEITERE INFORMATIONEN

Informationen zum Wechsel vom Bachelor- in das Masterstudium Recht und Wirtschaft:
Vorziehen von Lehrveranstaltungen

§ 4a Satzung. Studierende eines Bachelorstudiums an der Universität Salzburg, die bereits mindestens 90% der geforderten ECTS-Anrechnungspunkte in ihrem Studium absolviert haben, sind berechtigt, Lehrveranstaltungen und Prüfungen des darauf aufbauenden Masterstudiums im Höchstausmaß von 15 ECTS-Anrechnungspunkten zu absolvieren. Es können nur Lehrveranstaltungen gewählt werden, für die keine besonderen Voraussetzungen festgelegt sind.