INFORMATION ZU DEN MASTERARBEITSFÄCHERN


MASTERARBEITSFÄCHER:

Die Studierenden sind berechtigt das Thema der Masterarbeit vorzuschlagen oder dieses aus einer Anzahl von Vorschlägen auszuwählen. Die Masterarbeit dient dem Nachweis der Befähigung, wissenschaftliche Themen selbständig sowie inhaltlich und methodisch nach den aktuellen wissenschaftlichen Standards zu bearbeiten.
Das Thema der Masterarbeit ist dabei einem der folgenden Fächer zu entnehmen (vgl. § 8 StPl 16W)

a) jeweils dem wirtschaftsrechtlichen Bereich der Rechtsfächer
– Arbeits- und Sozialrecht
– Bürgerliches Recht
– Europarecht
– Finanzrecht
– Internationales Recht
– Straf- und Strafverfahrensrecht
– Unternehmensrecht
– Verfassungs- und Verwaltungsrecht
– Zivilverfahrensrecht einschließlich des Insolvenzrechts
b) der Betriebswirtschaftslehre
c) der Volkswirtschaftslehre
Anmerkung: Absolventinnen und Absolventen des Masterstudiums Recht und Wirtschaft können nur dann in das Doktorat Wirtschaftswissenschaften zugelassen werden, wenn die Masterarbeit dem Masterarbeitsfach Betriebs- oder Volkswirtschaftslehre zugeordnet ist! (siehe hierzu den Doktoratstudienplan Wirtschaftswissenschaften, erläuternde Bemerkungen, zu § 1 Abs 2)
Eine Zulassung zum Doktorat Rechtswissenschaften ist nur möglich, wenn die Masterarbeit in einem rechtswissenschaftlichen Fach verfasst wurde.