Brandschutz-Unterweisung für Raumbuchungen

Es sind bei Anfrage einer Raumbuchung (über https://www.plus.ac.at/raumvermarktung/) von der/dem Vertragspartner*in bzw. der/dem Veranstalter*in bis 59 Personen eine und ab 60 Personen mind. zwei Personen für den Brandschutz/die Entfluchtung namhaft zu machen. Ab 300 Personen muss zur Abklärung der für den Brandschutz erforderlichen Personen Kontakt mit aufgenommen werden. Die namhaft gemachten Personen müssen während der gesamten Veranstaltungsdauer anwesend sein.


Termine für Brandschutzunterweisungen (Gültigkeit: 1 Jahr ab Unterweisungstermin) können unter mit dem Betreff „Anfrage Brandschutzunterweisung („Raumbuchungsantrag-Nummer“)“ angesucht werden. Bei Angehörigen der PLUS ist das erfolgreich absolvierte „Health & Safety Modul – Brandschutz“ für die Unterweisung ausreichend. Die/Der Vertragspartner*in/Veranstalter*in haftet für das Erscheinen zur Unterweisung und zur Veranstaltung!


Die Brandschutzordnung (BSO) der PLUS (i.d.g.F.) gilt auch bei Veranstaltungen und die/der Vertragspartner*in bzw. die/der Veranstalter*in bestätigen mit der Raumbuchung deren Kenntnisnahme! Die Regelungen der BSO, wie z.B. Freihalten der Fluchtwege, das Rauchverbot in allen Gebäuden der PLUS, das Verbot der Verwendung von offenem Feuer oder Licht, sind strikt einzuhalten.

Bei Veranstaltungen von Dritten geht die Verantwortung bezüglich der Einhaltung der Brandschutzvorschriften auf die/den Veranstalter*in oder Veranstaltungsleiter*in über. Ein Exemplar der Brandschutzordnung wird auf Verlangen per Email zugesandt.


Atteste für eingebrachte Ausstattungen sind vor Veranstaltungsbeginn (mind. 1 Woche vorher) von der/dem Vertragspartner*in/Veranstalter*in unaufgefordert der/dem Brandschutzbeauftragten und auf Verlangen der/dem zuständigen Brandschutzwart zu übermitteln.


Brandmeldeanlagen dürfen aus rechtlichen, sicherheitstechnischen und versicherungstechnischen Gründen NICHT abgeschaltet werden! Täuschungsalarme werden der/dem Veranstalter*in weiterverrechnet.


Der Abschluss der Buchungsvereinbarung erfolgt unter anderem unter der Bedingung der Einhaltung dieser und der Auflagen der/des Brandschutzbeauftragten.

Nicht vom Brandschutzbeauftragten unterfertigte Anträge werden daher abgelehnt und es kommt zu keiner Buchung des Raumes!