Services für Mitarbeitende

Arbeiten mit Behinderung/chr. Erkrankung

Das Team Disability & Diversity der Abteilung FGDD ist für die Belange aller Mitarbeiter*innen mit Behinderung(en) und/oder chron. Erkrankung(en) zuständig. Wir setzen uns sowohl für individuelle Fragestellungen und Bedarfe als auch für eine strukturelle Weiterentwicklung eines inklusiven Arbeitsumfeldes an der Universität Salzburg ein.

Papierschiff umschifft Hürden

Vereinbaren Sie gerne ein Beratungsgespräch!

„Zu den Menschen mit Behinderungen zählen Menschen, die langfristige körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, welche sie in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern können.“ (Artikel 1 UN-Behindertenrechtskonvention)

Das bedeutet: für eine Behinderung ist nicht nur die Beeinträchtigung selbst entscheidend, sondern auch wie die Gesellschaft darauf reagiert und wie die gesellschaftliche Teilhabe durch Barrieren eingeschränkt wird. 

Um diese Barrieren  insbesondere im beruflichen Kontext abzubauen, sieht die österreichische Gesetzgebung erhöhte Schutzbestimmungen und Unterstützungsleistungen für Personen mit Behinderungen / chronischen Erkrankungen vor. Voraussetzung der Inanspruchnahme ist die festgestellte Zugehörigkeit zum Kreis der begünstigt behinderten Personen.

WICHTIGER HINWEIS: Der rechtliche Status einer begünstigten behinderten Person ergibt sich nicht automatisch aus der Tatsache einer Behinderung. Sie müssen einen Antrag um Feststellung beim  Sozialministeriumservice stellen. Ein   Behindertenpass nach dem Bundesbehindertengesetz gilt nicht als Nachweis der Begünstigteneigenschaft.

Info-Kampagne „Privat der Behindertenpass – im Job der Feststellungsbescheid“

Sprechstunden

12. Nov. – 10. Dez.: Jeden Mittwoch 10–12 Uhr 
Kaigasse 17, 2. Stock, 5020 Salzburg
(bei Wunsch auch  online möglich)

  • Wer kann dem Kreis der begünstigt behinderten Personen angehören?

    > Personen mit Behinderung(en) (Grad der Behinderung von mind. 50%)
    > Personen mit chronischen Erkrankungen (GdB von mind. 50%)
    > schwer erkrankte Personen (z.B. Krebserkrankungen) für die Dauer der Krankheit/Therapie, falls Einschränkungen mit einem GdB von mind. 50% festgestellt werden.
    > gilt für EU-Bürger*innen und gleichgestellte Personen
  • Welche erhöhten Schutzbestimmungen am Arbeitsplatz gibt es?

    > Erhöhter Kündigungsschutz: Kündigungen erfordern die Zustimmung des Behindertenausschusses
    > Entgeltschutz: aufgrund von Behinderungen darf es zu keiner Entgeltkürzung kommen
    > Erhöhte Fürsorgepflicht: Die Universität Salzburg muss auf den Gesundheitszustand jede mögliche Rücksicht zu nehmen, soweit es die konkreten Betriebs- und Arbeitsbedingungen zulassen.
    > Zugang zu Behindertenvertrauenspersonen: vertritt die Rechte von Mitarbeitenden mit Behinderung(en) / chron. Erkrankung(en)
  • Welche weiteren Ansprüche habe ich?

    > Eine Woche Zusatzurlaub lt. Kollektivvertrag der Universitäten
    > Lohnsteuerfreibetrag
    > Förderungen im beruflichen Bereich: z.B. Mobilitätshilfen, technische Arbeitshilfen, Arbeitsplatzadaptierungen oder Zu­schüsse zur beruflichen Aus- und Weiterbildung, Lohnkostenzuschüsse zur Erlangung und Sicherung von Ar­beits­plätz­en
  • Welche Vorteile zieht die Universität daraus?

    > Erfüllung des gesellschaftlichen Auftrags der Universität für mehr Inklusion und Diversität. 

    Die Universität ist, wie alle Betriebe mit über 25 Mitarbeiter*innen, verpflichtet, auf jeweils 25 Beschäftigte eine begünstigt behinderte Person einzustellen. Sollten diese Pflichtstellen nicht vollständig besetzt sein, muss die  Ausgleichstaxe gezahlt werden. 
    Zugang zu Förderungen besteht meist nur, wenn die Zugehörigkeit zum Kreis der begünstigt behinderten Personen gegeben ist.
  • Was darüber hinaus noch gut zu wissen ist:

    > Die Beantragung des Feststellungsbescheides über die Zugehörigkeit zum Kreis der begünstigt behinderten Personen ist Ihre private Entscheidung. Arbeitgeber*innen dürfen auf diese Entscheidung keinen Einfluss nehmen.
    > Prinzipiell gibt es keine Verpflichtung die Universität darüber zu informieren, wenn Sie zum Kreis der begünstigt behinderten Personen gehören, aber es empfiehlt sich, die Personalabteilung der Universität über die Zugehörigkeit zu informieren, ansonsten kann die Universität ihrer Fürsorgepflicht nicht nachkommen.
    > Ihre direkten Vorgesetzten werden nicht automatisch und v.a. nicht ohne Ihr Einverständnis informiert!
    > Sollten Sie sich umentscheiden, kann der Feststellungsbescheid auch jederzeit zurückgelegt werden.
  • Was sonst noch zu beachten ist:

    Die Zugehörigkeit zum Kreis der begünstigt behinderten Personen ist nach wie vor in der Gesellschaft und in vielen Betrieben mit Stigmatisierung verbunden.
    Vor allem der erhöhte Kündigungsschutz durch die Zugehörigkeit zum Kreis der begünstigt behinderten Personen führte und führt nach wie vor zu Bedenken:
    > Von Seiten der Arbeitnehmer*innen bestand bzw. besteht die Befürchtung durch die Beantragung des Feststellungsbescheids keine Anstellung zu bekommen.
    > Von Seiten der Arbeitgeber*innen bestanden bzw. bestehen Befürchtungen im Umgang mit Personen mit Feststellungsbescheid, mit dem erhöhten Kündigungsschutz und der erhöhten Fürsorgepflicht.

    Auf der anderen Seite gilt es für Arbeitgeber*innen zu bedenken, dass bei Nicht-Erfüllung der verpflichtenden Anstellungsquote von begünstigt behinderten Personen (je 1 Person aus dem Kreis der begünstigt behinderten Personen pro 25 Mitarbeiter*innen) eine Ausgleichstaxe (von 499,- € / monatlich je nicht besetzter Pflichtstelle durch die Universität Salzburg) zu bezahlen ist.
    Unter anderem aus diesem Grund sind viele Organisationen – auch die Universität Salzburg – dezidiert daran interessiert, Personen mit Zugehörigkeit zum Kreis der begünstigt behinderten Personen einzustellen.
  • Commitment der Universität Salzburg

    Die Leitung der Universität Salzburg steht dazu, der gesellschaftlichen Verpflichtung einer öffentlichen Universität nachzukommen. Besonders wichtig ist es der Universität, Inklusion in den Kernbereichen der Universität (Forschung & Lehre) zu leben.
    Entsprechend ist die Universität Salzburg bemüht, eine inklusive Arbeitsumgebung zu schaffen. Der Weg dorthin ist ein andauernder Prozess, in dem es natürlich noch Barrieren abzubauen gilt.

    Wir (das Team von FGDD – Disability&Diversity) freuen uns über Ihre Hinweise, Kritik und Unterstützung! Nehmen Sie dazu Kontakt mit uns auf!

Für Fragen, Anmerkungen oder Beratungsgespräche stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung: FGDD / disability & diversity.

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