Interessensvertretung für Mitarbeitende aus dem Kreis der begünstigt behinderten Personen
Behinderten-vertrauens-personen
Die Behindertenvertrauenspersonen und ihre Stellvertreter*innen (BVPs) sind die Interessensvertretung der Universitätsmitarbeiter*innen, welche dem Kreis der begünstigt behinderten (KdbB) Personen angehören.
Vorsicht: Nicht jede*r Inhaber*in eines Behindertenpasses hat auch einen Feststellungsbescheid über die Zugehörigkeit zum Kreis der begünstigt behinderten Personen – dieser Bescheid ist beim Sozialministeriumservice separat zu beantragen!
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Was tun Behinertenvertrauenspersonen für mich?
Die BVPs nehmen die wirtschaftlichen, sozialen, gesundheitlichen und kulturellen Interessen der begünstigten behinderten Mitarbeiter*innen der Universität Salzburg wahr. Im Konkreten haben sie folgende Aufgaben:
> Sie sorgen für die Einhaltung der arbeitsrechtlichen Vorschriften des Behinderteneinstellungsgesetzes.
Sie achten darauf,
dass die Universität als Arbeitgeberin auf die Behinderung/en bzw. chron. Erkrankung/en ihrer Mitarbeiter*innen Rücksicht nimmt,
dass keine Diskriminierung stattfindet,
dass der besondere Kündigungsschutz für Menschen aus dem KdbB eingehalten wird,
dass der Anspruch auf Zusatzurlaub gewährt wird,
dass die Arbeitsplätze für Mitarbeiter*innen aus dem KdbB barrierefrei ausgestaltet sind.
> Sie unterstützen die Universität bei der Erfüllung der Fürsorgepflicht.
> Sie teilen wahrgenommener Mängel dem Betriebsrat, dem Rektorat sowie ggf. dem Arbeitsinspektorat mit und wirken auf die Beseitigung der Mängel hin.
> Sie machen Vorschläge zu Themen wie Beschäftigung, Aus- und Weiterbildung sowie beruflicher und medizinischer Rehabilitationsmaßnahmen.
> Sie weisen auf besondere Anliegen von Kolleg*innen mit Behinderungen/chron. Erkrankungen hin.
> Sie sind berechtigt, beratend allen Sitzungen des Betriebsrates teilzunehmen.
> Sie unterstützen bei Problemen mit Vorgesetzten und/oder Kolleg*innen (Gespräche führen und gemeinsame Suche nach Lösungen)
> Einmal jährliche besteht die Möglichkeit zur Einberufung von Versammlung aller Mitarbeiter*innen aus dem KdbB.
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Welche Rechte haben Behindertenvertrauenspersonen?
Der Betriebsrat für wissenschaftliches Personal und der für das allgemeine Personal sind verpflichtet, den BVPs bei der Erfüllung ihrer Aufgaben beizustehen und erforderliche Auskünfte zu geben.
Ebenso ist die Universität Salzburg als Arbeitgeberin verpflichtet, sich mit den BVPs zu beraten, diesen die notwendigen Auskünfte zu erteilen und sie in ihrer Arbeit aktiv zu unterstützen.
Die Universität hat Räumlichkeiten sowie sonstige Sachmittel zur Verfügung zu stellen, die zur Erfüllung der Aufgaben der BVPs nötig sind.
Die BVPs sind weisungsfrei und unterliegen der Verschwiegenheitspflicht über Betriebsgeheimnisse. Sie haben einen Anspruch auf erforderliche Freizeitgewährung bei Fortzahlung des Entgelts und auf Bildungsfreistellung. Zudem gilt ein Kündigungs- und Entlassungsschutz – eine Kündigung oder Entlassung ist nur rechtwirksam möglich, wenn das zuständige Arbeits- und Sozialgericht dieser vorher zustimmt.
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Wie kann ich die Behindertenvertrauenspersonen erreichen?
Die Kontaktdaten zu den BVPs entnehmen Sie bitte dem Intranet.
Für das allgemeine Personal: Behindertenvertrauensperson – Betriebsrat des allgemeinen Personals – PLUS Intranet (Stand: Aug. 2025)
Für das wissenschaftliche Personal: Behindertenvertrauensperson – Betriebsrat des wissenschaftlichen Personals – PLUS Intranet (Stand: Aug. 2025)
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Wie läuft die Wahl zur Behindertenvertrauensperson ab?
Bei mindestens fünf Arbeitnehmer*innen aus dem Kreis der begünstigten Behinderten an der Universität werden aus deren Kreis eine BVP sowie Stellvertreter*innen gewählt. Eine Besonderheit an der Universität ist, dass wie bei den Betriebsrät*innen zwischen wissenschaftlichem Personal und allgemeinem Personal unterschieden wird, d.h. es wird eine BVP für das allgemeine Personal und eine für das wissenschaftliche Personal plus jeweiliger Stellvertretender gewählt – sofern im jeweiligen Bereich mindestens 5 KdbB-Personen beschäftigt sind. Die Anzahl der Stellvertreter*innen (mind. 1, max. 3) richtet sich nach der Anzahl der vertretenen Personen im jeweiligen Bereich.
Üblicherweise wird die Wahl der Behindertenvertrauensperson gemeinsam mit den Betriebsratswahlen durchgeführt. Aufgrund von Pensionierungen und einer veränderten Anzahl an Mitarbeitenden aus dem KdbB kann eine außertourliche Nachwahl stattfinden. Nähere Informationen werden den Wahlberechtigten per E-Mail zugeschickt.
Die Tätigkeitsdauer beträgt normalerweise fünf Jahre. Die nächste reguläre Wahl findet Ende des Jahres 2026 statt.
Es gelten die Bestimmungen des Arbeitsverfassungsgesetzes über die Durchführung und Anfechtung der Wahl.
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Wer ist wahlberechtigt und wer kann gewählt werden?
Mitarbeiter*innen der Universität Salzburg, aus dem Kreis der begünstigten Behinderten haben sowohl das aktive als auch das passive Wahlrecht, d.h. diese können ihre BVPs wählen sowie sich zur Wahl aufstellen lassen.
Wahlberechtigt sind jene begünstigt behinderten Arbeitnehmer*innen, die am Tag der Wahlausschreibung sowie am Tag der Wahl an der Universität beschäftigt sind.
Wählbar sind jene Mitarbeiter*innen mit begünstigter Behinderung, die am Tag der Wahl mind. 6 Monate an der Universität beschäftigt sind, und die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
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Wie kann ich selbst aktiv und eine Behindertenvertrauensperson werden?
Wenn Sie zum Kreis der begünstigten Behinderten zählen, an der Universität Salzburg beschäftigt sind und Interesse daran haben, sich zur Wahl der BVP bzw. als Stellvertreter*in (für das wissenschaftliche Personal oder für das allgemeine Personal) aufstellen zu lassen, melden Sie sich bitte bei der aktuellen Behindertenvertrauensperson.
Damit Sie in Ihre Rolle und die Aufgaben als BVP hineinwachsen können, kann am Lehrgang zur BVP angeboten vom ÖGB teilgenommen werden. Zusätzlich werden jährliche Follow Up-Fortbildungen angeboten.
Weiterführende Links:
- AK: Behindertenvertrauensperson | Arbeiterkammer (Stand: 04.08.2025)
- AK aktuell – Für Betriebsrät:innen und Personalvertreter:innen: Drei Fragen zur Behindertenvertrauensperson (Stand: 04.08.2025)
- BMASGPK: Schutzbestimmungen für begünstigte behinderte Personen (Stand: 04.08.2025)
- ÖGB: Was ist eine Behindertenvertrauensperson | ÖGB (Stand: 04.08.2025)
- ÖGB: Behindertenvertrauensperson: So funktioniert die Wahl | ÖGB (Stand: 04.08.2025)
- ÖZIV: Behindertenvertrauensperson (Stand: 04.08.2025)
- Sozialministeriumsservice: Landesstellen (Stand: 05.08.2025)
(Foto: Mustafa Akin auf Unsplash.com)