Maßnahmen zur Erleichterung der Vereinbarkeit für Studierende

Studierende mit unterschiedlichen Vereinbarkeitsthematiken in Hinblick auf die eigene Familie (von Schwangerschaft über Kinderbetreuung bis hin zu Angehörigenpflege) sind mit unterschiedlichen Anforderungen an ihren Alltag konfrontiert und sind mehrfachbelastet. Um diesen Herausforderungen besser gerecht werden zu können, gibt es folgende Maßnahmen:

  • Beurlaubung vom Studium

    Studierende sind auf Antrag für ein oder mehrere Semester vom Studium bei Vorliegen bestimmter Gründe (wie z.B. Erkrankung, Schwangerschaft, Kinder- oder andere Betreuungspflichten sowie soziale und familiäre Gründe) zu beurlauben (Satzung Universität Salzburg, §9). Das Vorliegen dieser Gründe ist von den Studierenden glaubhaft zu machen. Während der Beurlaubung gilt:

    • die Zulassung zum Studium bleibt aufrecht,
    • die Teilnahme an Lehrveranstaltungen ist unzulässig,
    • die Ablegung und Anerkennung von Prüfungen sind unzulässig,
    • die Einreichung und Beurteilung von wissenschaftlichen Arbeiten sind in dieser Zeit unzulässig. 

    Die Beurlaubung erfolgt semesterweise und ist spätestens zu Beginn des jeweiligen Semesters zu beantragen. Unter gewissen Umständen, d.h. des unvorhergesehenen und unabwendbaren Eintritts eines gesetzlichen Beurlaubungsgrundes kann eine Beurlaubung während des Semesters beantragt werden. In diesem Fall bleiben bis zum Zeitpunkt der Beurlaubung erbrachte Studienleistungen (abgeschlossene Lehrveranstaltungen und Prüfungen) gültig.

    Zuständig für die Beurlaubung ist die Studienabteilung. 
    Weitere Informationen zur Beurlaubung vom Studium an der Universität Salzburg finden Sie unter:

  • Erlass des Studienbeitrages

    Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch ein Antrag auf Erlass des Studienbeitrages gestellt werden. Gründe im Bereich der Vereinbarkeit mit Familie sind für den Erlass:

    • Schwangerschaft
    • Betreuung von Kindern bis zum 7. Geburtstag oder einem allfälligen späteren Schuleintritt
    • Betreuung von Angehörigen (am gleichen Wohnort)

    Zuständig für den Erlass des Studienbeitrages ist die Studienabteilung. Das Formular zur Beantragung finden Sie hier: