Pflege, Betreuung und Unterstützung von Angehörigen & Zugehörigen

Studien ergeben, dass in Österreich ca. 10 Prozent der Erwachsenen ( Nagl-Cupal et al., BM f Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz (Hg.), 2018, S. 11) und hochgerechnet 3,5 Prozent der Kinder und Jugendlichen im Alter von 5 bis 18 Jahren ( Nagl-Cupal et al.; BM f Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (Hg.), 2015, S. 13) Pflegeaufgaben von zuhause bzw. in stationären Einrichtungen lebenden Angehörigen (mit-)übernehmen. Aufgrund der demografischen Entwicklung ist davon auszugehen, dass der Anteil der Personen mit entsprechenden Aufgaben weiterhin zunehmen wird.

Pflege, Betreuung und Unterstützung von Angehörigen ist auch für viele Mitarbeitende und Studierende der Universität Salzburg ein Thema, das eine zusätzliche Herausforderung im Arbeits- und Studienalltag darstellt. Der Universität ist es wichtig, Arbeits- und Studienbedingungen zu gestalten, welche die Vereinbarkeit von Universität (Studium/Arbeit) und Familie (Kinder/zupflegende Angehörige) unterstützt und fördert.

Unterstützung und Vereinbarkeit durch viele Hände

Begriffe

  • PFLEGEARBEIT

    Der Begriff Pflegearbeit (auch „Sorgearbeit“ oder „Carearbeit“) umfasst im weiteren Sinne eine Vielzahl an Tätigkeiten, die im privaten Umfeld (Haushalt, Familie, Freund*innen) unbezahlt und in hohem Ausmaß von Frauen geleistet werden, um so den Alltag zu ermöglichen und zu koordinieren (Kinderbetreuung, Pflege von An- und Zugehörigen, Freund*innen, Nachbar*innen, Haushaltstätigkeiten, Termine organisieren etc.).
    Im engeren Sinn verstehen wir in diesem Kontext, die länger- bis langfristige Pflege, Betreuung und Unterstützung von Personen aufgrund von chronischer Erkrankung, Behinderung, Unfall und/oder Hochaltrigkeit. Auch die Pflegearbeit i.e.S. umfasst unterschiedlichste Tätigkeiten wie:

    > Administration & Organisation (z.B. Behörden, Bestellungen, Geld-/Bankgeschäfte …),
    > Organisation von und Begleitung zu medizinischen oder (physio-/psycho-)therapeutischen Terminen,
    > Medikamentengabe,
    > Unterstützung bei Körperpflege,
    > Haushaltsführung (z.B. Putzen, Wäschewaschen, Einkauf),
    > Hilfe bei Recherche & Entscheidungen,
    > Unterstützung bei technischen Fragen (Telefon, Videotelefonie, Radio, Fernseher …) sowie
    > emotionale Unterstützung u.ä.m.
  • ANGEHÖRIGE Personen

    Mit dem Begriff Angehörige werden verwandte Personen in gerader Linie sowie Ehepartner*innen, eingetragene Partner*innen bzw. Lebensgefährt*innen und deren Verwandte in gerader Linie verstanden, unabhängig davon, ob diese im gleichen oder in einem anderen Haushalt wohnen. Im Konkreten sind das:

    > leibliche Kinder sowie Adoptiv- und Pflegekinder,
    > leibliche Kinder der Ehepartner*innen, eingetragenen Partner*innen bzw. der Lebensgefährt*innen,
    > Enkelkinder,
    > Ehepartner*innen, eingetragene Partner*innen und Lebenspartner*innen,
    > leibliche Eltern sowie Adoptiv-, Pflege- und Schwiegereltern,
    > Großeltern,
    > eigene Geschwister sowie die der (Ehe-)Partner*innen
    > Tanten, Onkel, Cousinen und Cousins
    > Vater/Mutter ihrer Kinder sowie
    > Personen, über die ihnen die Obsorge zusteht oder unter deren Obsorge sie stehen.

    Unterschiedliche (gesetzliche) Angebote und Maßnahmen verstehen nicht immer alle dieser Personengruppen unter Angehörige. Lesen Sie daher bitte bei der jeweiligen Maßnahme nach, für die Pflege/Betreuung welcher Personen diese in Anspruch genommen werden kann.
  • ZUGEHÖRIGE Personen

    Unter dem Begriff Zugehörige versteht die Pflegewissenschaft Personen, welche nicht verwandt aber sehr nahestehen sind – wie Freund*innen, Nachbar*innen und Mitbewohner*innen. In Bezug auf gesetzlich geregelte Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Arbeit und Pflege sind darunter Personen zu verstehen, die im selben Haushalt leben (d.h. Mitbewohner*innen).