Projektabwicklung in Zeiten von Corona

Hier erhalten Sie einen kurzen Überblick zu den Auswirkungen der aktuell in Österreich geltenden Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus auf die Abwicklung von Drittmittelprojekten an der Universität Salzburg.

Ich benötige Unterstützung bei der Antragsstellung/Projektabwicklung, an wen kann ich mich wenden?
Das Büro des Forschungsservice ist derzeit im Schichtbetrieb besetzt, augrund der aktuellen Homeoffice-Regelung erreichen das gesamte Team am besten per e-mail. Sollten persönliche Gespräche sinnvoll sein, vereinbaren wir gerne einen Termin für eine Telefonkonferenz.

Aufgrund der aktuellen Situation sind Mehrausgaben für Personal in meinem Drittmittelprojekt zu erwarten, die nicht durch Budgetumschichtungen gedeckt werden können. Was ist zu tun?
Bitte informieren Sie das Forschungsservice, wir werden uns um individuelle Lösungsansätze bemühen, sofern die Fördergeber nicht Mehrkosten für nachweislich aufgrund der derzeitigen Maßnahmen der Regierung übernehmen werden. Wir informieren laufend auf unserer Homepage über diesbezügliche aktuelle Informationen durch die Fördergeber.

Werden Drittmittelprojekte der PLUS automatisch verlängert?
Nein, pauschale Verlängerungen gibt es nicht. Der Forschungsbetrieb ist weitestgehend aufrechtzuerhalten, alle Möglichkeiten, um Verzögerungen zu vermeiden, sind zu prüfen, z. B. das Vorziehen von Tasks bzw. Arbeitspaketen etc. Im Falle von unvermeidlichen erheblichen Verzögerungen oder dem vollständigen Ausfall von Arbeiten sollten Sie die jeweils für Ihr Projekt zuständige Ansprechperson beim Fördergeber sowie das Forschungsservice umgehend informieren. Erst nach verbindlicher schriftlicher Zusage des Fördergebers gilt eine Projektverlängerung, woraufhin wir (Pure-Helpdesk, Forschungsservice, Controlling) diese Informationen beim entsprechenden Projekteintrag in Pure und in SAP ändern können.

Was ist aktuell bei der Abrechnung von Drittmittelprojekten zu beachten?
Generell sind kostenspezifische Veränderungen bzw. Abweichungen im Zuge der Abrechnung direkt mit dem jeweiligen Fördergeber – und ggf. der Prüfbehörde – individuell zu klären. Informieren Sie in derartigen Fällen bitte unverzüglich die für Ihr Projekt zuständige Ansprechperson des Fördergebers. Bei erheblichen Änderungen sind möglicherweise offizielle Ergänzungen zum Fördervertrag/Amendments erforderlich.
Zudem gilt:
Horizon 2020 – Reisekosten: Die Abrechnung von Kosten für nicht angetreten Reisen (Reise- und Unterkunftskosten oder auch damit im Zusammenhang stehende Stornogebühren) ist unter Berufung auf Art. 51 GA („force majeure“) möglich. Siehe  hier.
FFG – allgemein: Ansuchen um Fristerstreckung etc. werden mit größter Flexibilität individuell bearbeitet. Förderraten werden rasch ausbezahlt.
FWF – Reisekosten: Nicht rückerstattete Kosten für stornierte projektspezifische Reisen sind förderbar. Eine entsprechende Dokumentation durch die Projektleitung inklusive aller Rechnungen ist nötig.
FWF – Personalkosten: Personalkosten für dienstverhinderte Personen bzw. Personen, die nachweislich aufgrund der derzeitigen Maßnahmen der Regierung nicht an ihrem Forschungsprojekt weiterarbeiten können, sind über FWF-Mittel abrechenbar.
Ergeben sich bereits jetzt absehbare Zeitverzögerungen im Projektverlauf können, wie bisher, kostenneutrale Verlängerungen (bis zu 12 Monate) vorgenommen werden. Der FWF ist rechtzeitig (vor Ablauf der im Vertrag genannten Laufzeit) darüber zu informieren. Darüber hinausgehende notwendige, kostenneutrale Verlängerungen aufgrund der derzeitigen Situation sind beim FWF zu beantragen.