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1 Kind, 3 Systeme … gleich behandelt, gleich betreut? Unterschiedliche Lebenswelten von Kindern und Jugendlichen in öffentlichen Einrichtungen

Ausgangslage:
In Österreich hängt es vom Bundesland, von lang gewachsenen Strukturen oder persönlichen Merkmalen ab, in welches System ein institutionell untergebrachtes Kind fällt. Je nachdem, ob es im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe, der Behindertenhilfe oder der Grundversorgung aufwächst, ist es mit enormen Unterschieden in der Qualität und den Standards der Betreuung konfrontiert. Es herrschen also vielfach erklärungsbedürftige Differenzierungen, deren Rechtmäßigkeit fraglich ist.
Kinderrechtlicher Anspruch:
Österreich hat sich durch die Ratifizierung der UN-Kinderrechtskonvention und der UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet, die Entwicklung und die Gesundheit eines jeden Kindes und Jugendlichen in größtmöglichem Umfang zu fördern. Auf staatlicher Ebene müssen Kinder mit einer Behinderunggemäß Artikel 6 des Bundesverfassungsgesetzes über die Rechte von Kindern in allen Bereichen des täglichen Lebens gleichgestellt werden. Auf völkerrechtlicher Ebene enthält Artikel 2 der Kinderrechtskonvention ein umfassendes Diskriminierungsverbot. Man kann diese Bestimmungen zusammenfassen unter dem Slogan: Alle Kinder sind gleich!
Inhalt und Ziel:
Bei der Tagung sollen die Unterschiede der drei genannten Betreuungssysteme anhand kinder- und behindertenrechtlicher Vorgaben sowie Beispiele aus der Praxis gegenübergestellt und kritisch reflektiert werden. Ziel der Tagung ist es, diskursiv mit Berufsgruppen aus Verwaltung, Betreuungseinrichtungen, Menschenrechtsorganisationen und politisch Verantwortlichen die Rahmenbedingungen für fremduntergebrachte Kinder und Jugendliche im Sinne von Partizipation, Inklusion und Chancengerechtigkeit weiterzuentwickeln und zu verbessern.

Fachtagung: 1 Kind, 3 Systeme-gleich behandelt, gleich betreut?

Romana Sistani

Sekretariat

Österreichisches Institut für Menschenrechte

Kaigasse 17/3

Tel: 0043 662 8044 3970

E-Mail an Romana Sistani