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Ausschreibung Forschungsstipendien 2019

BewerberInnen um ein Forschungsstipendium müssen folgende Kriterien erfüllen:
1.    Abgeschlossenes Studium (Ausnahme: Bachelorabschluss)
2.    Österreichische Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung von EU-BürgerInnen analog zum § 4 StudFG
3.    Das mittlere monatliche Zusatzeinkommen während der Laufzeit darf den Betrag von € 1.100,– (netto) nicht übersteigen
4.    Mit dem Forschungsstipendium ist ein wissenschaftliches Projekt an einem Fachbereich, der School of Education oder an einer besonderen bzw. interuniversitären Einrichtung der Universität Salzburg durchzuführen. Dabei kann es sich um ein von der Bewerberin bzw. von dem Bewerber selbst eingebrachtes Projekt oder um ein an der Organisationseinheit bereits bestehendes Projekt handeln. (Hinweis: mittels des Forschungs­stipendiums muss nicht die Finanzierung des gesamten Projektes gedeckt sein)
5.    Das Projekt muss im Rahmen einer Dissertation durchgeführt werden. Für diese muss eine positiv beurteilte Disposition vorliegen.
6.    Die Bewerbung für ein weiteres Stipendium für ein und dasselbe Projekt ist in jedem Fall anzugeben.  
Die Paris-Lodron-Universität Salzburg strebt eine Erhöhung des Frauenanteils bei der Vergabe von Forschungsstipendien an und fordert daher qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. In diesem Sinne werden Anträge von Frauen bei gleicher Qualifikation solange bevorzugt behandelt, bis zumindest 40% des zur Verfügung stehenden Budgets an Frauen vergeben werden kann.  
Dem schriftlichen Antrag sind folgende Unterlagen beizulegen:
1.      Projektbeschreibung (maximal 3 Seiten)
2.      Darstellung der angewandten Methodik (Vorgehensweise bei der Abwicklung des Projektes, eingesetzte Mittel, etc.)
3.      Befürwortung des Projektes durch die Projektbetreuerin/den Projektbetreuer
4.      ev. zusätzliche Qualifikationsnachweise (Publikationen, Vorträge, etc.)
5.      Abschlusszeugnis der jeweiligen Studienrichtung (z.B. Masterzeugnis)
6.      ausführlicher Lebenslauf
7.      Nachweis für Entsprechung gem. § 4 Studienförderungsgesetz (z.B. Staatsbürgerschaftsnachweis)
8.      Eidesstattliche Erklärung, dass die angegebene Einkommenshöhe nicht überschritten wird.
9.      Bestätigung der positiv beurteilten Disposition (Information erhältlich im Prüfungsreferat bzw. bei den Einreichstellen)
10.    Formblatt für administrative Angaben    
Bei der fachlichen Beurteilung der Projektarbeit geht die Jury von folgenden Kriterien aus:
1.      Wissenschaftlicher Nutzen (geltend für Grundlagenforschung)
2.      Innovation, Originalität der Zielsetzung (geltend für Grundlagenforschung)
3.      Wirtschaftlicher Nutzen (geltend für Grundlagenforschung wie für Angewandte Forschung)
4.      Qualität der angewandten Methodik
5.      Bei mehreren Projektmitarbeitern/innen: Beitrag des/der Bewerbers/in (Erläuterungen dazu können z.B. bei der Darstellung der angewandten Methodik vermerkt werden (max. 1 Seite))    
Einreichung der Unterlagen:
Die vollständigen Ansuchen müssen bis zum 5. Juli 2019 (es gilt der Poststempel) bei folgenden Stellen eingereicht werden (sowohl in Papierform als auch elektronisch als PDF (unterschriebene Beilagen und Nachweise in gescannter Form)).

Anträge von Bewerbern/innen folgender Interfakultärer Fachbereiche bzw. Einrichtungen sind an folgende Stellen zu versenden:

  • Interfakultärer Fachbereich Gerichtsmedizin und forensische Neuropsychiatrie: an das Fakultätsbüro der Rechtswissenschaftlichen Fakultät
  • Interfakultärer Fachbereich Geoinformatik – Z GIS: an das Fakultätsbüro der Naturwissenschaftlichen Fakultät
  • Kooperationsschwerpunkt Wissenschaft und Kunst: an das Fakultätsbüro der Kultur- und Gesellschaftswissenschaftlichen Fakultät

Hinweis:

  • Die Anträge werden in den Sommer- und Herbstmonaten geprüft, die uniweite Vergabeentscheidung erfolgt in der Regel Ende des Jahres. Im Falle einer Zusage startet die Auszahlung voraussichtlich im Jänner 2020
  • Im Falle einer Zusage wird nach Ablauf der Stipendienauszahlung der Projektbetreuer bzw. die Projektbetreuerin um eine kurze (ca. 1/2 Seite) Auskunft über die Verwendung der Gelder gebeten.
  • Im Falle einer Nichtberücksichtigung steht es dem/r Antragsteller/in frei, sich bei der folgenden Ausschreibung für ein Forschungsstipendium erneut zu bewerben.
  • Es besteht keine Altersgrenze
  • Die Vergabe der Forschungsstipendien erfolgt im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung. Es besteht daher kein Rechtsanspruch auf Zuteilung bzw. auf eine gewisse Höhe der Forschungsstipendien.
  • Die Antragsteller/innen werden über die Entscheidung schriftlich in Kenntnis gesetzt.
  • Die nächste Ausschreibung von Forschungsstipendien wird im Jahr 2020 erfolgen.