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FWF: Neue Vorgaben und Antragsrichtlinien gültig ab 01.04.2016

Änderungen ab 01.04.2016 im Überblick

  • WissenschafterInnen dürfen in den genannten Programmen nur mehr max. zwei laufende Projekte leiten;
  • Gleichzeitig wird in den genannten Programmen die max. Antragssumme mit 400.000 € pro Projekt begrenzt;
  • Im Gegenzug wird die max. Laufzeit in diesen Programmen von 36 auf 48 Monate erhöht;
  • die Möglichkeit einer kostenneutralen Verlängerung wird von 24 auf 6 Monate reduziert.

Ausführliche Informationen finden Sie  hier.