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Meinungsäußerungs- und Pressefreiheit beim Betrieb von Online-Plattformen

Im Rahmen der 12. Tagung der Österreichischen Assistent*innen Öffentliches Recht zum Thema „Grauzonen im Öffentlichen Recht“ hielt Dr. Benny Auner vom Fachbereich Öffentliches Recht der Universität Salzburg einen Vortrag zur „Meinungsäußerungs- und Pressefreiheit beim Betrieb von Online-Plattformen“. Der verschriftlichte Beitrag ist nun im Rahmen des Tagungsbandes erschienen.

Online-Plattformen wie Google, Facebook oder Twitter kommt im Alltag der Bevölkerung eine große Bedeutung zu. Dementsprechend werden diese Plattformen immer stärker reguliert, um Gefahren wie Hatespeech oder Fake News zu begegnen – etwa jüngst durch den Digital Services Act. Fraglich ist, ob Plattformbetreiberinnen (neben der Erwerbsfreiheit/unternehmerischen Freiheit) auch der grundrechtliche Schutz der Meinungsfreiheit zukommt – schließlich verbreiten sie selbst keine eigenen Meinungen und ihre Plattformen dienen rein kommerziellen Interessen.

Der Beitrag von Benny Auner, Universitätsassistent (Post Doc) am Fachbereich Öffentliches Recht der Universität Salzburg, untersucht diese Grauzone und stellt klar, dass der Betrieb von Online-Plattformen jedenfalls der Meinungsäußerungsfreiheit unterliegt. Zudem wird dargelegt, unter welchen Umständen Plattformen ein mit der Pressefreiheit vergleichbares, besonders hohes Schutzniveau zukommen kann.

Link zum Tagungsband ( https://www.jan-sramek-verlag.at/Buchdetails.427.0.html?&buchID=475&cHash=a1d7b7d962)


Erste Seite des Beitrags zur Meinungsfreiheit
Erste Seite des Beitrags „Meinungsäußerungs- und Pressefreiheit von Online-Plattformen“

Titelseite des Tagungsbandes