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VORTRÄGE DER SALZBURGER JURISTISCHEN GESELLSCHAFT: Jänner 2014

Mit 1.1.2014 werden die Verwaltungsgerichte in Bund und den Ländern die Agenden der bisherigen Vergabekontrollbehörden (UVS, VKS, BVA) übernehmen. Doch wie werden sie entscheiden? Anhand der aktuellen Spruchpraxis der bisherigen Vergabekontrollbehörden wird ein Ausblick zu möglichen Judikaturlinien bspw. zu Angebotsmängeln, Angebotsprüfung, Eignung der Bieter, Angebotsverlesung, Begründungsmängeln, Rechtsschutz und Nichtigkeit gegeben.

Theresa Pfeifenberger

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Salzburger Juristische Gesellschaft

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