Bereich Bürgerliches Recht

Bürgerliches Recht

Unsere Lehr- und Forschungstätigkeit umfasst die gesamte Breite des Fachs. Dazu zählen etwa die Normen über die rechtlichen Fähigkeiten der Person, über die Persönlichkeitsrechte, über die Zuordnung von Sachen, über die schuldrechtlichen Beziehungen zwischen Personen, über grenzüberschreitende Rechtsbeziehungen; die Regeln über die Familie und das Erbrecht. Daneben gibt es Schwerpunkte in den Bereichen eCommerce, IT-Recht und Rechtsinformatik, Medizinrecht. Die Kernkompetenz unseres Faches, die Vermittlung der juristischen Methode und Falllösung, wird in den übungsbezogenen Lehrveranstaltungen von Beginn an verstärkt berücksichtigt.

ABGB-1811

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Foto oben © Luigi Caputo