Bereich Römisches Recht

Römisches Recht (Max Kaser Seminar)
Die Privatrechtsordnungen Kontinentaleuropas sind allesamt nachhaltig vom Römischen Recht geprägt. Als Teil des Fachbereichs Privatrecht liegt der Forschungsschwerpunkt auf dem Römischen Recht als privatrechtlicher Grundlagendisziplin. Das Römische Recht hat dabei zwei Dimensionen: Einerseits geht es um das bessere Verständnis der geltenden österreichischen Privatrechtsordnung, indem die Untersuchung der Entwicklungsgeschichte von Rechtsnormen zu einer historisch-kritischen Auseinandersetzung mit dem geltenden Recht führt. Andererseits lenkt die Beschäftigung mit dem Römischen Recht den Blick über staatliche Grenzen hinaus, bildet doch das Römische Recht gleichsam die „Grundgrammatik“ für das Europäische Privatrecht, vergleichbar dem Latein als Ausgangspunkt der romanischen Sprachen. Das Römische Recht ist damit auch Fundament einer historisch orientierten Rechtsvergleichung. Die Forscherinnen und Forscher beschränken sich indes nicht auf das Römische Recht als privatrechtliche Grundlagendisziplin, sondern beziehen auch weitere Aspekte des Römischen Rechts und der Antiken Rechtsgeschichte (wie etwa Römisches Staatsrecht, Römisches Bürgerrecht, Antike Staats- und Rechtsphilosophie) in ihre Arbeit mit ein. Im klassischen Römischen Recht lässt sich das „materielle“ Recht nicht von der Rechtsdurchsetzung trennen; die klassischen Juristen folgen insofern einem „aktionenrechtlichen“ Denken. Die Frage ist dabei nicht so sehr, was wer von wem aus welchem Grund verlangen kann, als vielmehr, ob es eine Klage gibt, mit welcher jemand sein Recht erfolgreich durchsetzen kann. Bei den Arbeiten zum Römischen Privatrecht spielt daher immer auch die Befassung mit dem Zivilprozessrecht eine gewichtige Rolle.
Zum Team von Prof. Philipp KLAUSBERGER