Georg Graf
Curriculum vitae
Georg Graf bestand die Matura am Schottengymnasium mit Auszeichnung. Danach Studium der Rechtswissenschaften in Wien (Dr. Jur.) und der Philosophie an der University of Chicago (MA). Sodann Assistent bei Professor Koziol und Tätigkeit in einer Wiener Anwaltskanzlei. Assistent bei Professor Mayer-Maly. 1994 Habilitation für die Fächer Bürgerliches Recht, Rechtsphilosophie und Rechtstheorie mit der Arbeit „Vertrag und Vernunft“. 2001 Ernennung zum Universitätsprofessor für Bürgerliches Recht am Institut für Österreichisches und Europäisches Privatrecht der Universität Salzburg.
Forschungsschwerpunkte
Sämtliche Gebiete des Bürgerlichen Rechts, insbesondere Bank- und Kapitalmarktrecht, Kreditsicherungsrecht, Konsumentenschutzrecht, Vertragsrecht, Bereicherungsrecht, Schadenersatzrecht, Erbrecht.
Restitution und Wiedergutmachung nach 1945 für Vermögensentziehungen während der NS-Zeit (Tätigkeit als ständiger Experte für die Historikerkommission der Republik Österreich).
Rechtsphilosophische und rechtstheoretische Probleme des Privatrechts, insbesondere Methodenfragen.
Sonstiges
Zahlreiche Funktionen im Rahmen der universitären Selbstverwaltung: ua stellvertretender Institutsvorstand des Instituts für Österreichisches und Europäisches Privatrecht und des Instituts für Grundlagenwissenschaften; Vorsitzender des Budgetbeirats der Universität Salzburg; Vizestudiendekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät; derzeit Leiter des Fachbereichs Privatrecht.
Lehrveranstaltungen
Informationen finden Sie in PLUSonline.