Aufnahmeverfahren MASTER Studium PSYCHOLOGIE
Wenn Sie nicht am Aufnahmeverfahren 25/26 und der verpflichtenden Aufnahmeprüfung vom 20. August 2025 teilgenommen haben, ist der nächstmögliche Zugang zum Masterstudium Psychologie das Wintersemester 26/27. Es gibt kein eigenes Verfahren für den Zugang zum Sommersemester 26.
Aufnahmeverfahren 2026 (für Studienjahr Wintersemester 26/27 und Sommersemester 27)
Folgende Informationen/Termine/Fristen sind fixiert und können schon jetzt bekannt gegeben werden:
- Termin der Master Aufnahmeprüfung Psychologie 2026 ist der: MITTWOCH 15. JULI 2026.
- Start der Anmeldung ist MONTAG 2. März 2026
- Ende der Anmeldung ist inkl. DONNERSTAG 30. April 2026
- Zentrale Änderung im Aufnahmeverfahren 26/27 im Vergleich zu den früheren Verfahren:
- Der Nachweis des abgeschlossenen Vorstudiums, das die Voraussetzung für das Masterstudium Psychologie ist (das Bachelorstudium Psychologie oder ein fachlich in Frage kommendes Studium), muss nicht innerhalb des Aufnahmeverfahrens erbracht werden – sondern muss erst nach erfolgreicher Absolvierung des Aufnahmeverfahrens bei der Einschreibung ins Studium vorgelegt werden. Das heißt, Sie können an der Aufnahmeprüfung am 15. Juli 2026 auch dann erfolgreich teilnehmen, wenn Sie Ihr Vorstudium noch nicht bis zum Ende der Anmeldefrist bzw. der Aufnahmeprüfung abgeschlossen haben – wenn Sie sich gültig angemeldet haben.
BIS ENDE FEBRUAR 2026 finden Sie auf dieser Seite alle Informationen zum Aufnahmeverfahren zum Studienjahr 26/27. Wir empfehlen daher, dass Sie sich Ende Februar 2026 auf dieser Seite bezüglich der Details zum Aufnahmeverfahren 26/27 informieren.
Zahlen aus dem Aufnahmeverfahren Masterstudium Psychologie Studienjahr 25/26: Es haben sich 225 Personen online angemeldet, von diesen haben 55 die Voraussetzungen zur Teilnahme an der Aufnahmeprüfung erfüllt. 34 Personen sind zur verpflichtenden Aufnahmeprüfung am 20. August 2025 erschienen. Die besten 20 erhielten eine Zulassung für die Einschreibung zum Studienjahr 25/26 (= Einschreibung entweder im Wintersemester 25/26 oder im Sommersemester 26). Eine Person hat im Nachrückverfahren eine Zulassung erhalten.
UNTERLAGEN, HINWEISE und LINKS Aufnahmeverfahren 26/27 (= Einschreibung in das WiSe 26/27 und SoSe 27)
- 58. Verordnung des Rektorats über das Aufnahmeverfahren für das Masterstudium Psychologie an der Universität Salzburg gemäß § 71c Universitätsgesetz
- Hinweise zur Einsichtnahme in die Beurteilungsunterlagen des Aufnahmeverfahrens
- Hinweise bezüglich der Voraussetzungen für das Masterstudium Psychologie (das sog. Vorstudium)
- Curriculum für das Masterstudium Psychologie
- Informationsfilm zum Fachbereich Psychologie und dem Psychologiestudium an der Universität Salzburg
- Studierendenvertreter:innen des Fachs Psychologie der Universität Salzburg (die AnsprechpartnerInnen für Fragen wie: „Kann man neben dem Studium arbeiten?“, „Wo finde ich eine Wohnung/Heimplatz in Salzburg?“ etc.)
Fragen zur Aufnahmeverfahren bitte an: aufnahmeverfahren.
Weitere Hinweise zum Zugang zum Masterstudium Psychologie der Universität Salzburg
Seit dem Wintersemester 16/17 können sich alle Bachelor Psychologie Absolvent:innen der Universität Salzburg ohne eine Teilnahme am Aufnahmeverfahren in das Masterstudium Psychologie der Universtität Salzburg einschreiben. Das Aufnahmeverfahren betrifft ausschließlich Bewerber:innen, deren Bachelor Psychologie Abschluss nicht von der Universität Salzburg stammt.