Merkblatt zum Umgang mit Verletzungen

Studierende, die sich während des Studiums körperliche Beschwerden oder Verletzungen zuziehen, können eine entsprechende Anpassung der Prüfungsmodalitäten im Sinne eines Nachteilsausgleichs beantragen.

Dabei wird folgendes Vorgehen empfohlen:

 

1. Akute Verletzungen (Dauer der Beeinträchtigung bis zu 6 Monate ab Datum der Erstdiagnose durch einen Facharzt bzw. eine Fachärztin)

  • Der bzw. die Studierende sucht einen Facharzt bzw. eine Fachärztin auf (z.B. FA der Orthopädie, Inneren Medizin etc. – KEINE Hausarztpraxis/Allgemeinmediziner:in) und lässt sich ein Attest über die akute Sportuntauglichkeit (ggf. mit einer Spezifizierung, welche Bewegungseinschränkungen gegeben sind) mit Angabe der Dauer der Sportuntauglichkeit ausstellen. Dieses Attest muss KEINE Diagnose enthalten.
  • Fällt in diesen Zeitraum eine relevante, i.d.R. sportpraktische Prüfung, kann unter Vorlage des Attests ein Antrag auf Ausnahmegenehmigung bei der zuständigen Curricularkommission unter Nutzung des entsprechenden Formulars eingereicht werden.
    Formular Ausnahmen bei Sportverletzungen
  • Es erfolgt ein entsprechender Bescheid durch den Vorsitz der Curricularkommission, der allenfalls Änderungen in Prüfungszeitpunkt und -modalität festlegt.
  • In der Regel kann dann die Prüfung in einem angemessenen Zeitrahmen zu einem späteren Zeitpunkt abgelegt werden, ohne dass die gesamte LV wiederholt werden muss. Dies geschieht in Absprache mit der zuständigen Lehrkraft. Der Bescheid wird für jede Lehrveranstaltung separat ausgestellt.
  • Der bzw. die Studierende wird zudem angehalten, entsprechende Maßnahmen zur Gesundung zu setzen (z.B. Physiotherapie, Trainingstherapie) und diese im eigenen Sinne zu dokumentieren.

 

2. Chronische Verletzung/Schädigung (länger als 6 Monate ab Datum der Erstdiagnose, dokumentiert durch einen entsprechenden weiteren Facharztbesuch/Attest o.ä.)

  • Studierenden, die mehr als 6 Monate an einer chronischen Verletzung oder Schädigung laborieren, steht es frei, sich um einen Nachteilsausgleich zu bemühen.
  • Hierfür ist die Abteilung FGDD – Family, Gender, Disability & Diversity einzuschalten. 
  • Eine Regelung innerhalb des Fachbereiches (vergleichbar zu Punkt 1. Akute Verletzungen) ist hier nicht mehr möglich.
  • Studierende, die auf einen Nachteilsausgleich verzichten, werden nach den regulären Prüfungsbedingungen beurteilt.
  • Informationen über den Ablauf eines Nachteilsausgleichs und die notwendigen Unterlagen finden die Studierenden unter folgendem LINK
  • Die Abteilung FGDD übernimmt dann die weitere Koordination und Kommunikation mit den Studierenden, Lehrkräften etc.

Generell empfehlen wir im Umgang mit körperlichen Beeinträchtigungen und Verletzungen eine entsprechend sorgsame und vorausschauende Studienplanung, die stets die Gesundung und Wiederherstellung der körperlichen Leistungsfähigkeit im Blick hat.

Dazu zählen u.a. folgende Maßnahmen:

  •  Wenden Sie sich bei Beschwerden, die während einer LV auftreten, an Ihre Lehrkraft.
  • Achten Sie in Rücksprache mit der Lehrkraft auf eine entsprechende Anpassung/Reduktion der körperlichen Belastung während der LV.
  • Suchen Sie RECHTZEITIG ärztliche/physiotherapeutische/trainingstherapeutischeHilfe.
  • Planen Sie für notwendige therapeutische Maßnahmen frühzeitig auch anstehende Prüfungstermine mit ein.
  • Wenden Sie sich RECHTZEITIG an die unter 1. bzw. 2. genannten Stellen, falls ein regulärer Prüfungsantritt nicht möglich erscheint.

Wir wünschen allen Studierenden ein möglichst verletzungs- und beschwerdefreies Studieren bzw. eine rasche und vollständige Wiederherstellung der körperlichen Leistungsfähigkeit.

Für die Curricularkommission
Gez. Assoz. Prof. Dr. Sabine Würth