VERFASSEN VON DIPLOMARBEITEN/MASTERARBEITEN
WAS IST EINE DIPLOMARBEIT/MASTERARBEIT?
Voraussetzung für den Abschluss eines Diplomstudiums ist das Erstellen einer Diplomarbeit bzw. zum Abschluss eines Masterstudiums eine Masterarbeit. Hierbei handelt es sich um eine wissenschaftliche Arbeit zu einem Thema aus dem Bereich eines im Curriculum festgelegten einschlägigen Prüfungsfaches.
Siehe dazu auch die Homepage des Prüfungsreferats zum Diplomstudium/Masterstudium:
- Leitfaden für die Anmeldung, Einreichung und Beurteilung einer Diplomarbeit
- Förderstipendien für die Abfassung von wissenschaftlichen Arbeiten
WIE FINDE ICH EINE(N) BETREUER*IN?
Der*die Betreuer*in kann nach Maßgabe der vorhandenen Betreuungsmöglichkeiten frei gewählt werden. Insbesondere ist es nicht erforderlich, dass der/die Betreuer*in der Arbeit zugleich der/die Leiter*in des Diplomandenseminars (dazu unten) ist.
In Betracht kommen am Fachbereich folgende Betreuer*innen:
- Univ.-Prof. Dr. Hubert Hinterhofer (derzeit aus Kapazitätsgründen Aufnahmestopp)
- Ass.-Prof. Dr. Christian Rosbaud
- Assoz.-Prof. Dr. Nina Marlene Schallmoser
- Univ.-Prof. Dr. Kurt Schmoller
- Ao.-Prof. Dr. Stefan Seiler (hier bei Anfrage bitte gleich die Noten in „Grundlagen“, „Übung“ und „Diplomklausuren“ im Strafrecht und Strafverfahrensrecht angeben)
- Dr. Ricarda Tomasits
Wenn Sie planen, aus einem der genannten Gebiete eine Diplomarbeit/Masterarbeit zu verfassen, empfehlen wir Ihnen, sich rechtzeitig mit einem*einer Betreuer*in telefonisch oder per Mail in Verbindung zu setzen.
WIE FINDE ICH EIN GEEIGNETES DIPLOMARBEITSARBEITSTHEMA?
Es gibt keine Liste mit vorgegebenen Themen. Sie sind daher herzlich eingeladen, selbst ein Thema vorzuschlagen. Das Thema muss dabei freilich einen Bezug zum (österreichischen) Strafrecht und/oder Strafverfahrensrecht haben. Das Arbeitsthema ist in Abstimmung mit dem*der gewählten Betreuer*in festzulegen.
BEKANNTGABE DES THEMAS AN DEN*DIE DEKAN*IN
Das in Abstimmung mit dem*der Betreuer*in gewählte Diplomarbeitsthema ist wie im Leitfaden für die Anmeldung, Einreichung und Beurteilung einer Diplomarbeit ausgeführt (siehe oben) in PLUSonline unter dem Link PLUS Abschlussarbeiten-Verwaltung (PAAV) anzumelden. Der*die Dekan*in hat das Recht, die Wahl des Themas bzw des Betreuers oder der Betreuerin binnen einem Monat nach Einlangen der Anmeldung zu untersagen (kommt in der Praxis kaum vor). Bitte beachten Sie, dass die Eintragung des Themas im PlusOnline erst nach Erreichen des 3. Studienabschnittes vorgenommen werden kann.
ABSCHLUSS DER BETREUUGSVEREINBARUNG
Mit Abschluss einer sogenannten Betreuungsvereinbarung soll beiden Parteien – Studierendem/r und Betreuer*in – bewusst gemacht werden, dass Studierende einen Anspruch auf Betreuung sowie auf eine Rückmeldung zur fertigen Diplomarbeit – insbesondere eine Begründung der vergebenen Note – haben. Es besteht jedoch auch die Verpflichtung der Studierenden, einen Mindestkontakt zum*zur Betreuer*in zu pflegen und die Qualitätskriterien für das Verfassen wissenschaftlicher Arbeiter einzuhalten. Ein Betreuer*innen*wechsel ist bis zur Einreichung der Arbeit zulässig.
VERPFLICHTENDES DIPLOMANDENSEMINAR
Außerdem ist im 3. Abschnitt ein Seminar im Diplomarbeitsfach zu absolvieren – dieses Seminar muss nicht vom/von der Betreuer*in abgehalten werden. Das aktuelle Studienangebot finden Sie im PlusOnline.
ABFASSEN DER DIPLOMARBEIT, WEITERFÜHRENDE INFOS
Eine juristische Diplomarbeit hat in der Regel – je nach gewähltem Thema – einen Umfang von 50–100 Seiten. Bei der Bearbeitung des Themas und der Betreuung des*der Studierenden sind die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes, BGBl. Nr. 111/1936, zu beachten.
Plagiatsprävention:
Ein Plagiat ist die Anmaßung fremder geistiger Leistungen durch Übernahme fremder wissenschaftlicher Quellen (dh die Verwendung fremder Textstellen aus ungedruckten Quellen, gedruckter Literatur oder aus dem Internet), ohne diese als Zitate oder Übernahmen zu kennzeichnen. Bei der Abfassung der Diplomarbeit ist die Richtlinie zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis (Beschluss des Senats vom 31. Oktober 2006) zu beachten. Von dem*der Verfasser*in wird bezüglich des konkreten Themas erwartet:
- umfassende Aufarbeitung von Lehre und Rechtsprechung
- anschauliche Darstellung der verschiedenen Lösungsmöglichkeiten
- eigene Auseinandersetzung mit der Problematik (wünschenswert).
Weitere Hinweise zur Anfertigung von Diplomarbeiten/Masterarbeiten am Fachbereich Strafrecht und Strafverfahrensrecht finden Sie im nachstehenden Merkblatt:
Merkblatt Abschlussarbeiten Schallmoser
VERFASSEN EINER DISSERTATION
Hierzu beachten Sie bitte die Hinweise auf der Homepage des Prüfungsreferates und setzen sich dann mit einem/einer DissertationsbetreuerIn in Verbindung.
Dissertationen am Fachbereich werden betreut von:
- Univ.-Prof. Dr. Hubert Hinterhofer
- Assoz.-Prof. Dr. Nina Marlene Schallmoser
- Univ.-Prof. Dr. Kurt Schmoller
- Ao.-Prof. Dr. Stefan Seiler