FAQ – Informationen für Lehrende zum Einsatz von Tutor:innen
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Wo können Tutor:innen eingesetzt werden?
Nur in Pflichtlehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter.
Keine Tutorien bei Vorlesungen. -
Aufgaben von Tutor:innen
Ergänzende Unterstützung der Lehrveranstaltung.
Keine Übernahme primärer Aufgaben der Lehrenden. -
Ab wann ist ein Tutorium möglich?
Empfehlung: ab 10 Teilnehmer:innen.
Bei Exkursionen: besser ein längeres Tutorium (z. B. 2 Stunden) statt mehrerer kurzer. -
Stundenausmaß
Maximal so viele Stunden wie die Lehrveranstaltung selbst.
Bei Parallelgruppen: Erhöhung entsprechend der Gruppenzahl.
Bei VU, UV oder VP: Tutorium nur für den Übungs-/Proseminaranteil möglich. -
Genehmigung
Der Antrag ist keine Zusage. Zusage erst nach Bewilligung durch den/die Dekan:in. -
Bitte beachten: Arbeitszeit und Protokollpflicht
Nach Abschluss muss ein Protokoll abgegeben werden.
Arbeitszeit muss eingehalten werden:
Mehrstunden: nicht vergütbar, riskieren Abhängigkeitsverhältnisse.
Wenigerstunden: belasten das Budget und verringern langfristig verfügbare Tutoriumsstunden. -
Zur korrekten Einschätzung: Zusatzblatt Tutorienklassen
Zur Einschätzung und korrekten Einstufung: „Zusatzblatt Tutorienklassen“ (auf der Webseite verfügbar).
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