Ausleihe

Die Bücher und Medien im Bestand der Universitätsbibliothek Salzburg (UBS) stehen grundsätzlich für die Ausleihe zur Verfügung. Hier erfahren Sie alles, was Sie über die Ausleihe von Büchern und anderen Medien wissen müssen.   

  • Was benötige ich, um etwas auszuleihen? 

    Für die Entlehnung von Büchern und anderen Medien ist ein Bibliotheksausweis notwendig. Lehrende, Studierende und Mitarbeiter:innen der Univeristät Salzburg müssen keinen Ausweis beantragen, denn die Servicecard (Lehrende und Mitarbeiter:innen) bzw. der Studierendenausweis ist gleichzeitig auch der Bibliotheksausweis. Schüler:innen und allgemeine Benützer:innen können mittels Antrag einen Ausweis beantragen. 
  • Wie kann ich ein Buch ausleihen? 

    Grundsätzlich können Sie alle entlehnbaren Bücher über unsere  Suchmaschine (UBSearch) bestellen. Sie erhalten eine Bereitstellungsmail, sobald Sie das Buch am Infopoint der jeweiligen Bibliothek abholen können. 

    – An der Hauptbibliothek (Magazinsbestand) ist ausschließlich die Bestellung möglich. 

    – An den Teilbibliotheken (Freihandbestand) können Sie die Bücher über  UBsearch bestellen, aber auch selbst aus den Regalen holen – über die in  UBsearch angezeigten Signatur des Buches können Sie anhand der Aufstellungssystematik des jeweiligen Standorts feststellen, wo genau das Buch in der Bibliothek steht.

    – Ist ein Buch gerade entlehnt, so können Sie sich mit der Bestellung auf dieses Buch vormerken. Sobald es zurückgegeben wird, erhalten Sie eine Bereitstellungsmail. 

    – Erst NACH ERHALT der BEREITSTELLUNGSMAIL kann ein bestelltes oder vorgemerktes Buch abgeholt werden. 

    – Bitte beachten Sie den Abholort des bereitgestellten Mediums und die Öffnungszeiten der jeweiligen Bibliothek. 
  • Welche Bestände kann ich nicht ausleihen? 

    Die folgenden Bestände können nur vor Ort benutzt, aber nicht entlehnt werden: 

    – Semesterapparate und Handapparate 
    – Lesesaalbestände (Präsenzbestände)
    – Zeitungen und ungebundene Zeitschriften 
    – Loseblattsammlungen 
    – Bücher, die vor 1850 erschienen sind 
    – Bestände des Universitätsarchivs und der Bibliothekssammlungen
  • Wie lange kann ich Bücher und andere Medien ausleihen? 

    Die Leihfrist von entlehnbaren Medien beträgt für alle Benutzer:innengruppen 30 Tage.

    Die Leihfrist wird bis zu 6 Monate automatisch verlängert, sofern das Buch nicht vorgemerkt oder die Leihfrists noch nicht überschritten wurde. Sie können die Leihfrist aber auch nach  UBsearch-Anmeldung manuell verlängern. Benutzen Sie dazu Ihr Bibliothekskonto oder wenden Sie sich an einen unserer Infopoints.  

    Wenn die Leihfrist bereits überschritten ist oder ein Buch von jemandem vorgemerkt wurde, ist eine Verlängerung nicht mehr möglich. 

    Die maximale Leihfrist beträgt 6 Monate. Für wissenschaftliche Mitarbeitende der Universität Salzburg gibt es hingegen keine maximale Leihfrist.
  • Wie und wo kann ich Bücher zurückgeben? 

    Bitte geben Sie Medien immer an dem Standort zurück, wo Sie diese ausgeliehen haben. 

    Medien der TB Schloss Rif können auch in den TBs Freisaal und Unipark, sowie in der Hauptbibliothek zurückgegeben werden. 

    Achten Sie bei der Rückgabe auf die Öffnungszeiten des jeweiligen Standortes. 

    Außerhalb der Öffnungszeiten stehen an folgenden Standorten Bücherrückgabekästen zur Verfügung: 
    – Hauptbibliothek Hofstallgasse 
    – UNIPARK 
    – Rudolfskai 
    – Freisaal 
    – Toskanatrakt und Firmian-Salm-Haus 
    – Wallistrakt Philosophie KTH & GW (gemeinsamer Buchrückgabekasten) 
    – Alte Residenz (gemeinsamer Buchrückgabekasten vor „Alte Geschichte“) 

    Bei einer Retournierung per Post verwenden Sie bitte ausschließlich folgende Adresse: 

    Universitätsbibliothek Salzburg
    Hauptbibliothek 
    Hofstallgasse 2-4 
    5020 Salzburg | Österreich 

    Bitte achten Sie auf ausreichende Frankierung der Sendung (ggf. werden Portokosten Ihrem Benutzerkonto vorgeschrieben). Die Haftung bei Schaden oder Verlust liegt bei Ihnen. 
  • Was passiert, wenn ich ein Buch nicht rechtzeitig zurückgebe? 

    Wenn Sie Medien über die Leihfrist hinaus behalten, ohne diese zu verlängern, passieren zwei Dinge: 

    – Für jedes überzogene Buch fallen Überziehungsgebühren pro Tag an. Außerdem werden Ihnen Mahnschreiben zugestellt, die mit zusätzlichen Gebühren verbunden sind. Siehe Gebührenordnung.

    – Sobald ein Buch auf Ihrem Konto überzogen ist, können Sie keine Bücher mehr verlängern. 
  • Was mache ich, wenn ich ein Buch verloren habe? 

    Wenn Sie ein Buch verloren haben, kontaktieren Sie bitte umgehend die jeweilige Bibliothek per Mail. Die Kontaktinformationen finden Sie hier
  • Wie kann ich e-Medien der Bibliothek nutzen? 

    Alle Benutzer:innen können auf lizenzierten e-Medien der Universitätsbibliothek Salzburg zugreifen. Unterschiedliche Benutzer:innengruppen haben dabei unterschiedliche Möglichkeiten des Zugriffs: 

    Lehrende, Studierende und Mitarbeiter:innen können von allen PCs, die an das Universitätsnetzwerk angeschlossen sind, auf lizenzierte e-Medien zugreifen. Ebenfalls besteht die Möglichkeit eines Zugriffs über mobile Endgeräte, sofern diese mit dem Universitäts-WLAN (eduroam) verbunden sind. Zusätzlich haben sie die Möglichkeit, auch von zuhause aus per Fernzugriff (VPN) auf die e-Medien zuzugreifen. 

    Schüler:innen und allgemeine Benutzer:innen können aus lizenzrechtlichen Gründen e-Medien nur innerhalb der Bibliotheksstandorte an speziell dafür eingerichteten PC-Arbeitsplätzen nutzen.