McGeorge LLM und Auslandsaufenthalte

Studierende der Universität Salzburg haben dank zahlreicher Abkommen mit europäischen und US-amerikanischen Universitäten die Möglichkeit, ein Auslandsstudium zu absolvieren. Diese Vereinbarungen bieten die Chance, ein oder zwei Semester im Rahmen eines Austauschprogramms zu studieren oder einen „Master of Law“ zu erwerben.

 

LLM und Austauschprogramm mit der McGeorge Universität und der Universität Connecticut 

Dank bilateraler Abkommen können Studierende der Rechtswissenschaften einen „Master of Law“ (LLM) erwerben. Gleichzeitig profitieren Studierende von reduzierten Studiengebühren an der McGeorge School of Law (Sacramento, CA) und der Universität Connecticut. 

University of the Pacific, Mc George School of Law 

Studierende, die ein LL.M.-Programm (Dauer: ein akademisches Jahr, Mitte August bis Mitte Mai) an der McGeorge School of Law absolvieren möchten, können für eine vollständige Gebührenbefreiung in Betracht gezogen werden. 

Die Bewerbung hierfür umfasst: 

  • ein Motivationsschreiben (maximal 2 Seiten) sowie 
  • ein aktuelles Transkript 

Bewerbungsfrist: Mitte Februar für einen Studienbeginn ab Mitte August 

Die vollständigen Bewerbungsunterlagen sind Prof. Diane Fromage sowie Asoz. Prof. Günter Herzig zu übermitteln. Bitte prüfen Sie regelmäßig ihr Studierenden-E-Mail-Konto der Universität Salzburg, da die offizielle Ausschreibung mit den genauen Fristen bis Mitte Januar versendet wird. 

Weiteres Verfahren: Nach einer Vorauswahl werden die nominierten Kandidat:innen an die McGeorge School of Law empfohlen, welche im Anschluss die endgültige Auswahl trifft.

Austauschsemester im Grundstudium: Zusätzlich besteht für Studierende die Möglichkeit, im Rahmen des Grundstudiums ein Austauschsemester an der McGeorge School of Law zu absolvieren – in der Regel im Herbstsemester (Mitte August bis Dezember). In diesem Fall erfolgt ein vollständiger Erlass der Studiengebühren, es wird jedoch kein Abschlusszeugnis ausgestellt. 

Weitere Informationen finden sie hier: McGeorge School of Law, LLM

 

University of Connecticut

Studierende, die ein Master-of-Law-Programm (LL.M.) an der University of Connecticut absolvieren möchten, können für eine Gebührenbefreiung von bis zu 50% in Betracht kommen. 

Die Bewerbung umfasst:

  • ein Motivationsschreiben (maximal 2 Seiten) sowie
  • ein aktuelles Transkript.

Bewerbungsfristen: 15. März für das Herbstsemester und 15. September für das Frühjahrssemester.

Die vollständigen Bewerbungsunterlagen sind an Prof. Diane Fromage und Asoz. Prof. Günter Herzig zu übermitteln. 

Weiteres Verfahren: Nach einer Vorauswahl durch die Universität Salzburg werden geeignete Kandidat:innen an die University of Connecticut weitergeleitet, die anschließend die endgültige Auswahl trifft. 

Austauschsemester im Grundstudium: Zusätzlich besteht die Möglichkeit, im Rahmen eines Austauschsemesters an der University of Connecticut zu studieren. In diesem Fall: 

  • werden die Studiengebühren vollständig erlassen,
  • es wird jedoch kein Diplom der University of Connecticut ausgestellt – wie bei Austauschprogrammen üblich

Studierende, die im Anschluss an das Austauschsemester den LL.M.-Abschluss erwerben möchten, können ihren Aufenthalt um ein weiteres Semester verlängern. In diesem Fall ist die reguläre (ermäßigte) Studiengebühr zu entrichten. 

Zu den LLM-Programmen an der Universität Connecticut gehören:  LLM / Master of Laws / UConn Law School 

Studierende, die an einem Austausch teilnehmen, können folgende Kurse belegen – sofern keine besonderen Zugangsvoraussetzungen erfüllt werden müssen:  Home / Law Course Catalog

Weitere Informationen finden Sie  hier