Parken
Die Parkraumbewirtschaftung organisiert und verwaltet die Parkplatzsuche von Internen und Externen. Die Parkkartenausgabe erfolgt je nach Fall nach drei verschiedenen Arten:
- Besucherparkkarte
- PLUS-Parkkarte und/oder
- Veranstaltungsparkkarte.
Wie komme ich zum gebührenpflichtigen Parkplatz?
Die Einfahrtsberechtigung für Interne und Externe erhalten Sie über:
Parkplatzformular
Zusätzlich ist eine Zahlungseinzugsermächtigung über folgendes Formular zu erteilen:
SEPA-Lastschriftmandat
Ansprechperson
Johann Leitner
Tel.: +43 (0) 662 8044-2159 | E-Mail:
Kapitelgasse 6 | 5020 Salzburg
Parkordnung
Sonder-Mitteilungsblatt zur Parkordnung
Schlüssel
Wie bekomme ich einen Schlüssel als Mitarbeiter*in an der PLUS?
- Zunächst den jeweiligen Schlüsselantrag für den jeweiligen Uni-Standort vollständig ausfüllen. Hinweis: Ohne vollständige Angaben ist eine Bearbeitung nicht möglich!
- Danach das Formular ausdrucken und vom FB-Leiter*in bzw. Vorgesetzte*n unterfertigen und abstempeln lassen. Ohne gültige Unterschrift erfolgt keine Bearbeitung.
- Unterfertigtes Formular einscannen und vorab an senden. Bei Schlüsselbestellungen für das Gebäude in der Hellbrunnerstraße 34 an senden. Damit ist gewährleistet, dass im Falle von Krankenstand, Urlaub u.Ä. eine Bearbeitung erfolgen kann. Im Sinne der Nachhaltigkeit an der PLUS ersuchen wir Sie, von postalischen Anträgen Abstand zu nehmen.
- Sollte ein Schlüssel nicht lagernd sein, werden wir Sie darüber in Kenntnis setzen.
Wie bekomme ich einen Schlüssel als Unternehmen, die von der PLUS beauftragt wurden?
Schlüsselantrag für Externe (PDF)
Ansprechperson
Kurt Butter
Tel.: +43 (0) 662 8044-2160 | E-Mail:
Kapitelgasse 6 | 5020 Salzburg
Nadine Denise Bacher
Tel.: +43 (0) 662 8044-2154 | E-Mail:
Kapitelgasse 6 | 5020 Salzburg
Allgemeine Richtlinien
- Bitte beachten Sie, dass die Schlüssel für die Hellbrunnerstraße 34, Gerichtsmedizin und Rif am jeweilgen Standort lokal verwaltet werden.
- Alle anderen Gebäude werden zentral von der Wirtschaftsabteilung, Kapitelgasse 4-6, Eingang 12, verwaltet.
- Anträge, bei welchen der/die Schlüssel nicht innerhalb von 3 Monaten abgeholt werden, verlieren Ihre Gültigkeit. In solchen Fällen ist ein neuer Antrag zu stellen.
- Verlängerungen von Dienstverhältnissen sollten – um Rückforderungen zu vermeiden – der Wirtschaftsabteilung kenntlich gemacht werden.
- Im eigenen Interesse ist für ein fristgerechtes Ansuchen zu sorgen, da Schlüssel möglicherweise nicht lagernd sind und daher bestellt werden müssen. Mit einer Lieferfrist zwischen 2-4 Wochen ist je nach Hersteller zu rechnen.
- Abholung und Rückgabe des/der Schlüssel/Datenträger hat ausschließlich persönlich und nach Terminvereinbarung zu erfolgen!
- Bei Verlust ist dies unverzüglich der Wirtschaftsabteilung zu melden; eine Neuausgabe erfolgt erst nach nachgewiesener Verlustmeldung. Dies ist online unter dem folgendem Link: www.fundamt.gv.at möglich. Eine Kopie der Verlustmeldung ist an die Wirtschaftsabteilung zu senden oder bei Schlüsselabholung mitzubringen.
Bei Fragen sind wir unter der DW -2154 bzw. -2160 für Sie erreichbar. Die Schlüsselabholung bzw. Rückgabe ist ausschließlich nach Vereinbarung Mo-Do von 8-12 bzw. 13-16, Fr von 8-12 Uhr möglich.