21.11.2018: Praxisdialog Steuerrecht

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Der erste Vortrag widmete sich zunächst den Grundlagen und aktuellen Aspekten der Einkünftezurechnung bei natürlichen und juristischen Personen. Dazu konnte mit Herrn DDr. Assoz.-Prof. Hermann Peyerl (Department für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften an der Universität für Bodenkultur in Wien), der sich in seiner Habilitationsschrift mit den Grundlagen und Sonderfällen der Einkünftezurechnung im nationalen und internationalen Steuerrecht beschäftigt hat, ein ausgewiesener Experte in diesem Themenbereich als Vortragender gewonnen werden. Im Vortrag wurde insb die Regelung zur Zurechnung von Einkünften bei sogenannten höchstpersönlichen Tätigkeiten ausgiebig besprochen.

Im zweiten Vortrag hat sich Frau Ass.-Prof. Dr. Eva Rohn, LLM.oec. (Bereich Rechnungslegung und Steuerlehre am Fachbereich Sozial- und Wirtschaftswissenschaften der Universität Salzburg) mit einer der Besonderheiten der Einkünftezurechnung – nämlich bei Fruchtgenussvereinbarungen – auseinandergesetzt und dabei in einer Aufarbeitung der einschlägigen Judikatur Fragen der Einkünftezurechnung bei Zuwendungs- und Vorbehaltsfruchtgenussvereinbarungen systematisch aufbereitet.

Abschließend gab Frau Assoz.-Prof. Dr. Michaela Fellinger (Bereich Rechnungslegung und Steuerlehre am Fachbereich Sozial- und Wirtschaftswissenschaften der Universität Salzburg) in ihrem Vortrag zu den Änderungen in der Missbrauchsabwehr aufgrund des JStG 2018 einen Überblick über die neu eingeführten bzw geänderten Instrumente der Missbrauchsabwehr gem § 10a KStG und § 22 BAO und zeigte deren Auswirkungen auf die Einkünftezurechnung auf.

Abgerundet durch interessante Diskussionen und die Möglichkeit zu Gesprächen war auch dieser Praxisdialog wieder ein voller Erfolg.


30.10.2018: Praxisdialog Rechnungslegung

Praxisdialog_Rechnungslegung_30.10.2018
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Die Veranstalter freuten sich besonders, Ao. Univ.-Prof. Dr. Gudrun Fritz-Schmied von der Alpen-Adria-Universität Klagenfurt für diesen Vortrag zu gewinnen. Die fachliche Gegenüberstellung der Konzepte zur Einordnung baulicher Maßnahmen in Herstellungs- und Erhaltungsaufwand skizzierte nicht nur die konzeptionellen Unterschiede der drei verglichenen Systeme, sondern zeigte insbesondere die Zweifelsfälle in der Abgrenzung pointiert auf. Die Komplexität des Themas wurde abschließend durch 2 praxisnahe Anwendungsfälle verdeutlicht, welche einem Lösungsversuch nach EStG, UGB und IFRS zugeführt wurden.

Abgerundet durch interessante Diskussionen und die Möglichkeit zu Gesprächen war auch dieser Praxisdialog wieder ein voller Erfolg.


03.05.2018: 3. BEPS-Tagung

BEPS_2018
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Die Auswirkungen des OECD-BEPS-Projekts lassen sich nach wie vor im nationalen Steuerrecht (JStG 2018, VPDG), im Unionsrecht (ATAD I) und im Abkommensrecht (MLI, DBA) beobachten; diesmal wurden ausgewählte Aspekte zur Missbrauchsbekämpfung in diesen Bereichen in den Fokus der Tagung gerückt.

Im Hinblick auf die nationale Umsetzung BEPS-relevanter Themenbereiche (Block 1) gab Frau Dr. Sabine Schmidjell-Dommes (BMF) zunächst einen Überblick über die notwendigen und geplanten Umsetzungsvorhaben. In einem weiteren Vortrag wurden von Frau Assoz.-Prof. MMag. Dr. Michaela Fellinger (Universität Salzburg) die geplanten Regelungen zur Hinzurechnungsbesteuerung gem dem Entwurf zum JStG 2018 näher betrachtet.

Im zweiten thematischen Block zu den Auswirkungen von BEPS auf DBA hat sich zum einen der Vortrag von Herrn StB Dr. Clemens Nowotny (LeitnerLeitner) mit dem „Principle Purpose Test“ auseinandergesetzt, der aufgrund des MLI künftig als allgemeine Missbrauchsregelung Eingang in das österreichische DBA-Netzwerk finden wird. Zum anderen hat Frau StB Dr. Eva-Maria Kerstinger (BMF – Team Verrechnungspreiskontrolle) in ihrem Vortrag einen detaillierten Überblick über die Instrumentarien der Streitbeilegung im internationalen Steuerrecht gegeben.

Im dritten Vortragsblock haben sich Frau StB Mag. Alexandra Dolezel (PwC) und HR Mag. Roland Macho (GBP) mit praktischen Problembereichen der Verrechnungspreisdokumentation sowohl aus Beratersicht als auch aus Sicht der Betriebsprüfung auseinandergesetzt.

Den ca 80 interessierten Teilnehmerinnen und Teilnehmern bot sich neben den Fachvorträgen und der Podiums- und Auditoriumsdiskussion auch die Möglichkeit zu angeregten Fachgesprächen mit anderen Fachvertretern und den Vortragenden.


25.04.2018: Praxisdialog Unternehmensfortführung

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Circa fünfzig Interessierte vorwiegend aus der Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungspraxis hörten zunächst einen Vortrag über das BGH Urteil vom 26.01.2017, IX ZR 285/14 von Ass.-Prof. Mag. Dr. Eva Rohn, LLM.oe.: Mit diesem Urteil verschärfte der BGH in Deutschland die Haftung für Steuerberater bei Insolvenzen; aufgrund der Vergleichbarkeit der haftungsbegründenden Rechtsgrundlagen sind die Rahmenbedingungen und Leitsätze des Urteils, die im Vortrag skizziert wurden, auch für den österreichischen Berufsstand von großem Interesse.  

Aufgrund der auch daraus folgenden aktuellen Brisanz des Themas Unternehmensfortführung freuten sich die Veranstalter besonders, Univ.-Lektor Mag. Dr. Anton Schmidl, WP/StB, Partner SOT Kärnten und SOT AAT Wien im Netzwerk von Crowe Horwath, Mitglied des Fachsenats für Unternehmensrecht und Revision der KSW, Universitätslektor an der WU Wien und der Universität Klagenfurt im Rahmen des Praxisdialoges begrüßen zu dürfen, der maßgeblich an der Entstehung des neuen Fachgutachtens KFS/RL 28 der KSW zur Unternehmensfortführung gem § 201 Abs 2 Z 2 UGB beteiligt war und über dessen Kernaussagen referierte. In seinem Vortrag wies Dr. Schmidl auch auf die Risikopotenziale der Abschlussersteller hin und ergänzte wertvolle Tipps für die Praxis.

  Abgerundet durch interessante Diskussionen und die Möglichkeit zu Gesprächen war auch dieser Praxisdialog wieder ein voller Erfolg.


22.-24.02.2018: Internationales Rechtsinformatik Symposion IRI§ 2018

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Die größte und bedeutendste wissenschaftliche Tagung in Österreich und Mitteleuropa auf dem Gebiet der Rechtsinformatik fand im Jahr 2018 bereits zum 21. Male statt. Die Generalthemen des IRIS2018: Datenschutz / Legal Tech.

Dem Doppelcharakter der Rechtsinformatik entsprechend gibt es diesmal zwei Leitthemen: Datenschutz und Legal Tech. Während in den letzten Jahren die großen Axiome dominiert haben – Projektkultur, Kommunikation und Sprache, Abstraktion, Applikation, Transparenz, Kooperation, Netzwerke und Communities –  liegt diesmal der Fokus auf den wesentlichen Fragen des Jahres 2018.

Neben diesen Leitthemen soll natürlich auch die anderen großen Fragen der Rechtsinformatik weiter gepflegt werden: Rechtsinformation, E-Government, E-Democracy, E-Justice und Rechtsvisualisierung, IT-Recht (Rechtsdogmatische Aspekte), E-Commerce, IP-Recht, Telekommunikationsrecht, E-Procurement, Internet Governance etc. Die IRIS Konferenz ist bekannt für ihre interdisziplinäre Ausrichtung als auch die Einbeziehung der Verwaltung, Wirtschaft und Zivilgesellschaft.


20.02.2018: Steuerliche Folgen bei Grundstücksübertragungen im Rahmen von Unternehmensübergaben

Grundstücksübertragungen_20.02.2018
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Eine geglückte Unternehmensübergabe bedeutet, sich rechtzeitig einer Menge unterschiedlicher Themen, Aufgaben und Herausforderungen zu stellen.Insbesondere dann, wenn sich auch Grundstücke im zu übertragenden Betriebsvermögen befinden, sind Steuerbelastungen erwartbar, die mit geeigneten Übergabevarianten optimiert werden können.

Vortragende von links: MMag. Dr. Daniel Varro, LL.M.; Mag. Dr. Eva Rohn, LLM.oec.; Mag. Dr. Sabine Urnik; Mag. Johannes Eisl