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© Simon Haigermoser

Diplomprüfung Public International Law / Erasmus-Studierende

Die Vorlesung VÖLKERRECHT/PUBLIC INTERNATIONAL LAW besteht aus zwei Teilen. Völkerrecht I (PIl I) befasst sich mit den Grundlagen des Völkerrechts. Völkerrecht II (PIL II) ist ein Fortgeschrittenenkurs im Völkerrecht, der sich mit einer Reihe von ausgewählten Themen beschäftigt. Details zu den Kursen finden Sie auch in den Kursbeschreibungen in PlusOnline. Erasmus-Studierende haben die Möglichkeit die Gesamtklausur (VÖR I und VÖR II) abzulegen. Für jedes Semester gibt es 3 Klausurtermine. Die Termine für das Wintersemester sind im Januar, Februar, April; die Termine für das Sommersemester sind im Juni, September, November; Berücksichtigen Sie bei der Planung der Klausur jedenfalls Ihre Aufenthaltsdauer an der Universität Salzburg. Die Teilnahme an der Klausur ist Pflicht.


Bitte beachten Sie:

Sie können die Prüfung nicht aufteilen und die beiden Teile (VÖR/PIL I und VÖR/PIL II) zu zwei verschiedenen Terminen ablegen.

Es gibt nur die beiden folgenden Möglichkeiten:

  • Gesamte Prüfung (VÖR I und VÖR II / PIL I und PIL II): Wenn Sie die komplette Prüfung (VÖR I und VÖR II / PIL I und PIL II) für die Anerkennung an Ihrer Heimatuniversität benötigen, müssen Sie die Prüfung wie alle anderen Studierenden an einem der angebotenen Prüfungstermine ablegen. Für den Prüfungstermin müssen Sie sich regulär über PlusOnline oder das Prüfungsamt in der jeweiligen Anmeldewoche anmelden.
  • Teilprüfung (VÖR I und VÖR II / PIL I oder PIL II): Wenn Sie nur eine Teilprüfung (VÖRI/PIL I oder VÖR II/PIL II) für Ihre Heimatuniversität benötigen, müssen Sie uns Fachbereichsteil Völkerrecht) rechzeitig zum Prüfungstermin darüber informieren. Diese Information an unseren Lehrstuhl ist keine Anmeldung zur Prüfung. Sie müssen sich regulär für einen der angebotenen Prüfungstermine über PlusOnline oder das Prüfungsreferat anmelden. An diesem Prüfungstermin absolvieren Sie nur den für Sie notwendigen Teil. Wenn Sie nur einen Teil der Prüfung ablegen, ist es nicht mehr möglich, den zweiten Teil an einem anderen Termin abzulegen.