Der Besuch einzelner Lehrveranstaltungen (Außerordentliches Studium)

richtet sich vor allem an Personen ohne Reifeprüfung.

Beachten Sie:

  • Außerordentliche Studierende werden zu keinem bestimmten Studium zugelassen
  • Prüfungen, die im Rahmen eines a.o. Studiums absolviert werden, können nicht für ein ordentliches Studium in Österreich angerechnet werden, wenn Sie die Matura/Abitur bereits absolviert haben.
  • Wenn Sie sich für ein a.o. Studium anmelden, sind Sie studienbeitragspflichtig, unabhängig von der Staatsangehörigkeit. Informationen über die Höhe finden Sie unter diesem Link
  • Sie können in Österreich keine studentische Selbstversicherung beantragen oder ein vergünstigtes Busticket erwerben.
  • Ohne Matura/Abitur/Reifezeugnis

    Personen ohne Reifezeugnis können außerordentlich studieren, um

    * die Zeit bis zum Erhalt des Reifezeugnisses zu überbrücken und kein Semester zu verlieren
    * die Studienberechtigungsprüfung zu absolvieren
    * aus Interesse Lehrveranstaltungen zu absolvieren

  • Mit Matura/Abitur/Reifezeugnis

    Personen mit Reifezeugnis können außerordentlich studieren, um

    * Deutschkurse im Rahmen von VPLUS zu absolvieren, bevor Sie mit dem ordentlichen Studium beginnen dürfen
    * aus Interesse Lehrveranstaltungen zu absolvieren (diese können dann nicht für ein ordentliches Studium angerechnet werden, sofern die Lehrveranstaltungen durch eine Prüfung abgeschlossen wurden)