Erasmus+ Personalmobilität

Auf den folgenden Seiten finden Sie weiterführende Informationen zur Erasmus+ Personalmobilität mit den Programmländern (sog. KA 131).

Bitte beachten Sie folgende Regelungen für Personalmobilitäten im Rahmen von Erasmus+ KA 131:

  • Pro Person kann nur eine Personalmobilität pro Kalenderjahr gefördert werden
  • Zu einem Blended Intensive Programme (BIP) kann pro Institution nur eine Person gefördert werden

Wir bitten alle Interessierten, diese Regelungen bei der Planung ihrer Mobilität zu berücksichtigen.

Informationen zu Personalmobililität mit Partnerländern weltweit (sog. KA 171) finden Sie beim Service für Internationalisierung.

Hier geht es zum > Folder Personalmobilität

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Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.

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