Erasmus+ Blended Intensive Programmes (BIPs)

Blended Intensive Programmes (BIPs) sind ein neues Format im Erasmus+ Programmes und bieten Lehrenden und Lernenden neue und kreative Möglichkeiten der internationalen Bildungszusammenarbeit und Teilnahme an gemeinsam konzipierten Lehrveranstaltungen.

Eine BIP-Partnerschaft besteht aus mindestens drei Hochschulen (HS) aus drei verschiedenen Programmländern, wobei alle Hochschulen am Erasmus+ Programm teilnehmen müssen (=Besitz einer gültigen ECHE). Zwischen diesen Hochschulen im Konsortium muss ein Erasmusvertrag bestehen, der Blended Mobility beinhaltet. Hierbei geht es um eine Kombination aus virtueller Lehrveranstaltung mit eine kurzen physischen Präsenzphase an einer der beteiligten Erasmus-Partneruniversitäten im BIP-Konsortium.

Ein Dokument mit Information zur Antragsstellung und Ablaufkriterien eines BIPs finden Sie hier.

Einführende Informationen zu BIPs

Mögliche Funktionen der Hochschulen in einem BIP

Die Hochschulen im BIP-Konsortium können generell zwei (evtl. drei) unterschiedliche Funktionen haben:

  1. Organisierende/Koordinierende (idealerweise auch aufnehmende) Hochschule,
  2. Aufnehmende Hochschule oder
  3. Entsendende Hochschule.

Funktion 1: Organisierende/koordinierende Hochschule
Diese Hochschule übernimmt die Gesamtkoordination. Die Mittel zur Organisation für das BIP werden durch die International Offices (IO) dieser n HS im Rahmen des Erasmus+ KA131 Antrags beantragt. Diese Rolle übernimmt nur eine der Hochschulen.

  • PLUS Abteilung für Internationale Beziehungen (AIB) beantragt BIP > Genehmigung muss abgewartet werden
  • AIB verwaltet die BIP-Organisationmittel (OS-Mittel) = Berichtspflicht an die Erasmus+ Nationalagentur

Funktion 2: Aufnehmende Hochschule (= im Idealfall auch organisierende/koordinierende Hochschule, kann aber auch eine andere Hochschule im BIP-Konsortium sein)
Ist jene Hochschule, welche die physische Phase (Summer School, o.ä.) am eigenen Campus oder an einem anderen Ort im gleichen Land organisiert. Diese Rolle übernimmt nur eine der Hochschulen. Hinweis: Die Lernenden und Lehrenden dieser Hochschule nehmen am BIP teil, sind allerdings nicht mobil und zählen nicht zu den erforderlichen 15 Teilnehmenden für ein BIP.

  • Ausstellung eines offiziellen Transcript of Records erfolgt durch aufnehmende HS
  • Es dürfen weder Studien- noch Teilnahmegebühren eingehoben werden (Ausnahme an PLUS: ÖH-Beitrag, sonstige Beiträge wie z.B. für außercurricularer Lehre)

Funktion 3: Entsendende Hochschule
Diese Rolle wird von mehreren Hochschulen des Konsortiums eingenommen. Diese Hochschulen entsenden eigene Studierende, Lernende und/oder Lehrende and andere HS auf eigene Kosten:

  • Jede entsendende Hochschule muss die Stipendien für ihre mobilen Teilnehmenden aus dem eignen Erasmus-Budget finanzieren und entsprechend den geltenden E+ Richtlinien berichten
  • Mobile Teilnehmende eines BIPs sind also Studierende (SMS) oder Mitarbeitende (STA/STT) einer Hochschule, die ihr Hochschulland verlassen.
  • Erasmus+ Förderung erfolgt über Mittel der jeweiligen Heimatuniversität.

Formale Voraussetzungen an ein Erasmus+ BIP

  • Damit eine Aktion als E+ BIP deklariert werden kann und auch die dafür vorgesehenen Mittel zugesprochen werden (siehe Budget), müssen mindestens 15 eligible Studierende/Lernende mobil sein (d.h. zwingend an der Präsenzphase teilnehmen), wobei mehr TeilnehmerInnen möglich sind
  • Die physische Präsenzphase (mindestens 5 bis maximal 30 Tage) findet in einem Land innerhalb des Konsortiums statt – idealerweise im Land der organisierenden/koordinierenden  Hochschule.
  • Die Teilnahme am physischen Phase wird mittels Confirmation of Stay bestätigt.

Eligible Teilnehmer*innen sind:

  • OUTgoing Studierende und
  • OUTgoing Staff-Lernende (=STT)

NICHT eligibel sind:

  • Lehrende (STA),
  • E+ Studierende, die gleichzeitigErasmusstipendien für Long-term Mobility erhalten (z.B. KA 171, aber auch KA 131)

Akademische Anforderungen an ein BIP

  • Im Rahmen eines BIP müssen mindestens 3 ECTS an Studierende vergeben werden.
  • Learning Agreements sind zu verwenden.
  • Eine Bestätigung der Leistung mittels Transcript of Records durch die aufnehmende HS notwendig
  • Die ECTS sollen Anerkennung im Rahmen der jeweiligen Ausbildung an der Heimathochschule finden.

Was kann durch PLUS gefördert werden?

  • Gefördert wird die physische Präsenzphase für mobilie Studierende, Lernende und Lehrende der entsendenden Hochschulen; immer vorausgesetzt der verfügbaren Finanzmittel.
  • Die AIB fördert pro BIP max. 10 Outgoing-Studierende für maximal 7 Tage mit 70€/Tag
  • BIP FB sammeln Anträge der TN gem. geltenden Erasmus-Stipendienrichtlinien und leiten diese zwei Monate vor Start der Präsenzphase an AIB () weiter
  • PLUS Lehrende (STA-Outgoing) und Lernende Mitarbeiter*innen (STT) können, aus dem regulären – soweit verfügbaren – Erasmus+ KA131 Projektbudget gefördert werden. Anträge bitte an . PLUS Lehrende müssen mind. 8 Stunden/Woche in der Präsenzphase unterrichten.
  • Für „green travel“ und „inclusion support” gibt es Sonderzuschüsse
  • Ein BIP an der PLUS sieht keine Förderung von Gehältern vor: Die Lehre soll im regulären Lehrdeputat eines Fachbereichs verankert sein.
  • Für den Zeitraum der virtuellen Phase wird kein Zuschuss gezahlt.

Inhaltliche Erläuterungen zum BIP

  • BIPs sollen einen kurzen Studien- bzw. Fortbildungsaufenthalt im Ausland ermöglichen, der im Rahmen einer gemeinsam angebotenen Veranstaltung durchgeführt wird.
  • Die Aktion unterstützt damit die Entwicklung gemeinsamer Kurzzeitprogramme bzw. die Nutzung bestehender Module oder Summer Schools, die idealerweise in die Curricula der zusammenarbeitenden Hochschulen eingebettet sind.
  • Idealerweise ist ein BIP (für Studierende) in das Curriculum der teilnehmenden Lernenden integriert.
  • BIPs können somit Teil der bereits existierenden Lehrpläne der Hochschulen sein oder diese sinnvoll ergänzen.
  • Sie können als neues Lehrformat etabliert oder als eine Erweiterung der bestehenden Formate mit zusätzlichen Merkmalen interpretiert werden.
  • Ein zentrales Element der BIPs ist die verpflichtende virtuelle Komponente, die eine inhaltliche Vorbereitung, Begleitung und Nachbereitung der kurzen Mobilitätsphase ermöglicht.
  • Umfang und Häufigkeit der virtuellen Komponente liegen im Ermessen der beteiligten Hochschulen und sind abhängig von den Lernzielen der jeweiligen Veranstaltung. Der Umfang und Inhalt des BIP entspricht aber zumindest dem Workload gem. Vergabe der 3 (oder mehr) ECTS.
  • Tipp: Die virtuelle Komponente kann nach der physischen Mobilitätsphase stattfinden; In diesem Fall ist mit der Organisation der physischen Mobilitätsphase (Summer School, etc.) so früh wie möglich zu beginnen. Vorteil: Die Wahrscheinlichkeit, dass Teilnehmer*innen eine Präsenzphase absagen steigt, wenn Präsenz erst zum Ende eines BIPs stattfindet. Vorteil 2: TeilnehmerInnen lernen sich zu Beginn physisch kennen, die Zusammenarbeit in der virtuellen Phase könnte dadurch erleichtert und intensiviert werden.

Budget eines BIPs

  • BIPs sind Teil des Antrages der regulären Erasmus+-Mobilitätsaktivitäten, d.h. des Budgets für klassische – sog. Long-term – Studierenden-/Praktikant*innenmobilität bzw. Personalmobilität)
  • Folglich sind die Mittel/Stipendien für zu entsendende Teilnehmer*innen Teil des Gesamtbudgets der Studierendenmobilität/Personalmobilität einer HS
  • Die Anzahl von BIPs hängt von Budgetzuweisung durch die jeweilige Erasmus+ Nationalagentur ab
  • Die Anzahl von BIPs hängt auch von ‚past performance‘ ab (= wie viele der beantragten BIPs die jeweilige Universität in den vergangenen zwei Jahren umgesetzt hat
  • Die koordinierende Hochschule (die mit einem Antrag in KA131 ein BIP beantragt hat) erhält mit ihrem Zuwendungsvertrag OS-Mittel für die Durchführung eines BIPs. Die Höhe der OS-Mittel richtet sich dabei nach der geplanten Anzahl an förderbar mobilen Teilnehmenden, die bei mindestens 15 liegt und mit maximal 20 Personen gedeckelt ist. Pro geförderte mobile Person stehen den Hochschulen € 400 zu. Das bedeutet, dass ein förderfähiges BIP minimal € 6.000 bis maximal € 8.000 als OS-Mittel bekommt (Details zur möglichen Verwendung der OS-Mittel vgl. Merkblatt zur Verwendung von OS-Mitteln). Achtung: Bleibt die Zahl der förderfähigen Teilnehmer*innen unter 15, muss die koordinierende Hochschule die Mittel zurückzahlen (oder gebunden umwidmen). Ist das der Fall, können die entsendenden Hochschulen keine Outgoing-Stipendien finanzieren.
  • Für BIPs, in denen die PLUS organisierende und aufnehmende Universität ist (d.h. physische Präsenzphase in Salzburg) ist eine Studienassistenz zur organisatorischen Unterstützung möglich (vorbehaltlich finanzieller Bedeckbarkeit zum Zeitpunkt der Auswahl der erfolgreichen BIPs).

Weitere Informationen


Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.

Kofinanziert von der Europäischen Union
Kofinanziert von der Europäischen Union