Bildschirmbrille

Für Mitarbeiter*innen an Bildschirmarbeitsplätzen gemäß Bildschirmarbeitsverordnung, wird ein Kostenzuschuss für eine Bildschirmbrille im Sinne der Bildschirmarbeitsplatzverordnung, gewährt. Die medizinische Notwendigkeit muss nachgewiesen werden!

Die Bildschirmbrille ist ausschließlich für die Arbeit vor dem PC angepasst und dient nicht der Korrektur einer sonstigen Fehlsichtigkeit!

Kosten für sonstige Brillen zur Korrektur einer Fehlsichtigkeit werden nicht vom Arbeitgeber übernommen!

Für die Beantragung einer Bildschirmbrille, schicken Sie bitte ein Mail an die Abteilung Human Resources – Personalabteilung.