Leitfaden Nachteilsausgleich für Studierende

  • Studierende mit Behinderung(en) und / oder chronischen Erkrankung(en) haben das Recht auf abweichende Prüfungsmethoden (Nachteilsausgleich). 
  • Ziel ist der Abbau von Barrieren und die Herstellung von Chancengleichheit. Die
  • Lernziele bleiben unverändert, lediglich die Methode der Leistungsüberprüfung kann angepasst werden. 
  • Abweichende Prüfungsmethoden werden aufgrund fachärztlicher Empfehlungen individuell auf die Bedürfnisse der Studierenden abgestimmt, z.B. verlängerte Prüfungszeit, ein ruhiger Prüfungsraum o.Ä.
  • An der Universität Salzburg werden abweichende Prüfungsmethoden über die Abteilung FGDD, Bereich Disability & Diversity (D&D) organisiert.

FAQs

Was bedeutet abweichende Prüfungsmethode bzw. Nachteilsausgleich?

Prüfungen können angepasst werden, damit sie barrierefrei sind. Die Lernziele bleiben gleich, die Prüfungsform wird verändert. Es besteht ein gesetzlicher Anspruch auf abweichende Prüfungsmethoden , jedoch nicht auf eine bestimmte Form des Nachteilsausgleichs.

Welche konkreten abweichenden Prüfungsmethoden gibt es?

Viele Formen sind denkbar. Sehr häufig sind z. B.:

  • • Zeitverlängerung
  • • Ruhiger Prüfungsraum
  • • Technische Hilfsmittel
  • • Prüfungen am Computer statt per Hand
  • • Verlängerte Abgabefristen
  • • Mitschreibhilfe / Peer-Assistenz

Wer hat Anspruch?

Studierende mit Behinderung bzw. chronischer Erkrankung (Dauer von mindestens 6 Monaten).

Ein fachärztlicher Nachweis ist notwendig. Ein Behindertenpass ist nicht erforderlich und ersetzt keinen fachärztlichen Nachweis. Wenn Sie sich nicht sicher sind, kontaktieren Sie D&D!

Beratung & Antrag

D&D bietet kostenlose, vertrauliche Beratung. Für die Beantragung von abweichenden Prüfungsmethoden ist ein Beratungsgespräch (vor Ort, online oder telefonisch) erforderlich.

Wer legt die abweichenden Prüfungsmethoden fest?

Das Vizerektorat für Lehre und Studierende muss die abweichenden Prüfungsmethoden auf Antrag von D&D zustimmen. Die Umsetzung der konkreten abweichenden Prüfungsmethode pro Lehrveranstaltung erfolgt in Kooperation mit den Lehrenden.

Werden meine Daten vertraulich behandelt?

Gesundheitliche Daten verbleiben vertraulich bei D&D. Lehrende erfahren nur jene Informationen, die für die Umsetzung erforderlich sind.

Was sind meine Pflichten?

Sie sollten sich so früh wie möglich, jedoch mindestens 14 Tage im Voraus, zur Organisation einer konkreten abweichenden Prüfungsmethode an D&D wenden. Für prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen sollten Sie D&D bereits zu Semesterbeginn informieren. Übermitteln Sie D&D dafür folgende Angaben:

  • Ort
  • Zeit
  • LV-Titel
  • Prüfer*in
  • Reguläre Prüfungsform (handschriftlich, online, Multiple Choice….)
  • vereinbarte abweichende Prüfungsmethode

Was kann ich tun, wenn ich in der Lehrveranstaltung trotz abweichender Prüfungsmethode aufgrund meiner Behinderung oder chronischen Erkrankung Probleme habe?

Kontaktieren Sie D&D für ein Beratungsgespräch. D&D sucht gemeinsam mit Ihnen und den Lehrenden nach Lösungsmöglichkeiten.