Organisation Nachteilsausgleich

Hier finden Sie wichtige Informationen, wie Sie den Nachteilsausgleich beantragen können:

Was muss ich vorab beachten?

Nachfolgend einige wichtige Hinweise:

  • 14 Tage Vorlaufzeit: Es dauert mindestens 14 Tage, um den Nachteilsausgleich zu organisieren. Sie müssen den Antrag also z. B. 14 Tage vor einer Prüfung stellen. Zuständig ist die Abteilung FGDD.
  • Rechtzeitig Kontakt aufnehmen:
  • FGDD immer einbinden: Studierende und Lehrende dürfen den Nachteilsausgleich nicht selbst organisieren. Verbindliche Vereinbarungen zwischen diesen sind ebenfalls nicht erlaubt. Die Abteilung FGDD muss vorher immer eingebunden werden. Nachteilsausgleiche werden inhaltlich mit dem Vizerektorat für Lehre abgestimmt.
  • Prüfungsanmeldung trotzdem notwendig: Auch wenn Sie die Abteilung FGDD informiert haben, müssen Sie sich zusätzlich wie üblich über das Prüfungssystem zur Prüfung anmelden.

Wie ist der Ablauf?

Der Antrag auf Nachteilsausgleich hat folgende Phasen:

1. Student*in stellt den Antrag:

2. Antrag wird von FGDD geprüft: Die Abteilung FGDD prüft Ihren Antrag auf Nachteilsausgleich.

3. Antrag wird mit Vizerektorat besprochen: Die Abteilung FGDD bespricht Ihren Antrag mit dem Vizerektorat für Lehre.

4. Nachteilsausgleich wird organisiert: Die Abteilung FGDD nimmt Kontakt mit der Lehrveranstaltungs-Leitung oder dem Prüfungs-Dekanat auf, um den Nachteilsausgleich zu organisieren.

5. Rückmeldung an Student*in: Die Abteilung FGDD informiert Sie über den freigegebenen Nachteilsausgleich oder bespricht Änderungen mit Ihnen.

Was muss der Antrag enthalten?

Ihr Antrag auf Nachteilsausgleich muss Folgendes enthalten:

  • E-Mail mit Ihrem Anliegen:

  • Nachweis vom Facharzt:

Senden Sie uns einen Nachweis für Ihre Behinderung/chronische Erkrankung. Der Nachweis muss fachärztlich ausgestellt sein. Hausärztliche Nachweise werden nicht akzeptiert.Der Nachweis muss erklären, welcher Nachteilsausgleich notwendig ist. Eine Diagnose im Nachweis ist nicht nötig. Wichtig ist, dass man den Zusammenhang zwischen der Behinderung und dem Nachteilsausgleich gut sehen kann.Falls vorhanden: Eine Kopie vom Behindertenpass können Sie ebenfalls senden.

  • Angaben zur Lehrveranstaltung:

Senden Sie uns die Nummer und den Titel der Lehrveranstaltung sowie den Vor- und Nachnamen der Lehrveranstaltungs-Leitung.

  • Kontaktmöglichkeit:

Senden Sie uns Ihre Telefonnummer und E‑Mail‑Adresse, unter der Sie erreichbar sind.

Ein Laptop mit einer E-Mail am Bildschirm.
Schreiben Sie uns gerne ein E-Mail mit Ihrem Anliegen. (Bild: KI-generiert)