Was ist ein Nachteilsausgleich?

Studierende mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen haben das Recht auf einen Nachteilsausgleich.

Der Nachteilsausgleich passt die Prüfungssituation an die Bedürfnisse von diesen Studierenden an.

Ein Nachteilsausgleich sorgt dafür, dass alle die gleichen Chancen haben. Nachteilsausgleich bedeutet nicht, dass jemand bevorzugt wird.

Studierende mit Nachteilsausgleich müssen wie alle anderen Studierenden die geforderten Lernziele erreichen und durch Prüfungen nachweisen, so wie alle anderen Studierenden.

Es gibt viele verschiedene Behinderungen und chronische Erkrankungen. Deshalb sind Studierende sehr unterschiedlich benachteiligt. Auch das Studienfach beeinflusst, wie Studierende benachteiligt sind.

Darum prüfen wir jeden Antrag einzeln. Wir arbeiten dabei auch mit den Fachbereichen und Lehrenden zusammen.

Bitte beachten Sie daher, dass wir nicht alle Wünsche von Studierenden erfüllen können.

Nachteilsausgleich Beispiele

Hier sind einige Beispiele für einen Nachteilsausgleich:

Änderung von Dauer und Termin

Die Dauer und der Termin von Arbeiten und Prüfungen können angepasst werden:

  • Längere Bearbeitungszeit bei Prüfungen (z. B. Klausuren).
  • Längere Bearbeitungszeit für bestimmten Arbeiten (z. B. Hausarbeiten, Abschlussarbeiten).
  • Mehr Zeit zwischen einzelnen Arbeiten und Prüfungen.
  • Aufteilen von Arbeiten und Prüfungen in mehrere Teile.
  • Pausen bei Arbeiten und Prüfungen mit fester Bearbeitungszeit. Diese Pausen werden von der Bearbeitungszeit nicht abgezogen.
  • Prüfungstermine mitbestimmen: Studierende können bei der Planung von Prüfungsterminen mitentscheiden (z. B. nicht direkt vor oder nach medizinischen Behandlungen).

Änderung der Form

Die Form von Arbeiten und Prüfungen kann angepasst werden:

  • Ersatz:
    • schriftliche Arbeiten und Prüfungen durch mündliche ersetzen (und umgekehrt)
    • praktische Arbeiten und Prüfungen durch theoretische ersetzen (und umgekehrt)
  • Einzelprüfung statt Gruppenprüfung: Studierende können eine Prüfung allein machen, anstatt in einer Gruppe.
  • Schriftliche Ergänzung von mündlichen Prüfungen: Für Studierende mit Hör- oder Sprachbehinderung kann eine mündliche Prüfung zusätzlich schriftlich ergänzt werden.
  • Befreiung von der Anwesenheitspflicht: Studierende müssen nicht regelmäßig an Lehrveranstaltungen teilnehmen. Die Abwesenheit wird durch eine zusätzliche Leistung kompensiert.
  • Hilfsmittel und Assistenz: Studierende dürfen notwendige Hilfsmittel wie Braillezeile und Assistenzleistungen wie Gebärden-Dolmetscher nutzen. Außerdem werden angepasste Prüfungsunterlagen z. B. in Großschrift bereitgestellt.
  • Prüfung in einem eigenen Raum: Die Prüfung findet in einem separaten Raum statt, z. B. in den Räumen der Beauftragten für Studierende mit Behinderungen oder in der Abteilung FGDD – Family, Gender, Disability & Diversity.

Weitere Hinweise

Wichtig: Nachteilsausgleiche haben keinen Einfluss auf die Bewertung von Arbeiten und Prüfungen. Sie werden auch nicht in Leistungsnachweisen erwähnt, etwa in Zeugnissen oder Diploma Supplements (= Zusatz zum Abschlusszeugnis).

Nachfolgend finden Sie die rechtliche Grundlage für Nachteilsausgleiche:

UG 2002 §59 (1) 12:

„Den Studierenden steht nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen Lernfreiheit zu. Sie umfasst insbesondere das Recht auf eine abweichende Prüfungsmethode, wenn die oder der Studierende eine länger andauernde Behinderung nachweist, die ihr oder ihm die Ablegung der Prüfung in der vorgeschriebenen Methode unmöglich macht, und der Inhalt und die Anforderungen der Prüfung durch eine abweichende Methode nicht beeinträchtigt werden.“

Eine Person legt ein Gewicht auf eine Waage, wodurch die Waage gerade wird.
Ein Nachteilsausgleich ist ein Ausgleich – keine Bevorzugung. (Bild: KI-generiert)