24.1.2024: Praxisdialog im Steuerrecht „Grenzüberschreitende Erwerbstätigkeiten – Änderungen des DBA Deutschland sowie weitere aktuelle Entwicklungen“
Am 24. Jänner 2024 fand wieder ein Praxisdialog im Steuerrecht mit dem Titel „Grenzüberschreitende Erwerbstätigkeiten – Änderungen des DBA Deutschland sowie weitere aktuelle Entwicklungen“ statt, der von Univ.-Prof. Dr. Sabine Urnik, Ass.-Prof. Dr. Elisabeth Steinhauser, LLM.oec. und Univ.-Prof. Dr. Christoph Urtz initiiert und vom WissensNetzwerk Recht, Wirtschaft und Arbeitswelt organisiert wurde. Entgegen der ursprünglichen Planung als Präsenzveranstaltung war es aus organisatorischen Gründen kurzfristig erforderlich, den Praxisdialog auf eine Online-Abhaltung umzustellen. Dies ermöglichte eine knappe Verdoppelung der Teilnehmer*innenzahl im Vergleich zur geplanten Präsenzveranstaltung, die bereits ausgebucht war.
Nach den Begrüßungsworten von Ass.-Prof. Dr. Elisabeth Steinhauser, LLM.oec. wurde der inhaltliche Teil der Veranstaltung mit dem Hauptvortrag eröffnet, in welchem sich StB Dr. Dino Höppner, M.Sc. (Europa-Universität Viadrina, Frankfurt/Oder) dem Änderungsprotokoll zum DBA Deutschland widmete. Von diesen Änderungen sind vor allem Grenzgänger und öffentlich Bedienstete betroffen. Durch eine detaillierte Gegenüberstellung der früheren und neuen Rechtslage analysierte Dr. Höppner die steuerlichen Auswirkungen für diese Personengruppen und unterzog die Neuerungen einer kritischen Würdigung.
Darauf aufbauend gab Ass.-Prof. Dr. Elisabeth Steinhauser, LLM.oec. einen Überblick über die Vielzahl der abgabenrechtlichen Fragestellungen, die in Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Homeoffice-Tätigkeiten von Arbeitnehmern zu beachten sind. Dabei wurde der inhaltliche Bogen von der Lohnsteuer über die Sozialversicherung bis hin zur umstrittenen Homeoffice-Betriebsstätte gespannt.
Abschließend referierte Assoz. Prof. MMag. Dr. Michaela Fellinger zur komplexen Thematik der Ferngeschäftsführung im Abkommensrecht. Dabei verwies sie nicht nur auf das Erfordernis der korrekten steuerlichen Qualifikation der Geschäftsführerbezüge, sondern auch auf die im Einzelfall erforderliche Prüfung von steuerlichen Auswirkungen auf die Gesellschaft.
Wir bedanken uns für das große Interesse und die zahlreichen positiven Rückmeldungen zu dieser Veranstaltung.