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“Poverty Migration”? The Impact European Legislation has on Social Services

Einerseits bemühen sich die EU-Mitgliedsstaaten, ihre Sozialsysteme weitgehend unter nationaler Kontrolle zu behalten. Andererseits hat insbesondere der Europäische Gerichtshof die Rechte erwerbsloser EU-BürgerInnen auf nationale Leistungen in den vergangenen Jahren ausgebaut. Wie weit sind nationale Zugangsbeschränkungen vor dem Hintergrund vieler Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs also überhaupt noch möglich? Und in welchem Umfang erheben erwerbslose EU-BürgerInnen tatsächlich Anspruch auf soziale Transferzahlungen in anderen EU-Mitgliedstaaten?
Eine internationale Projektgruppe hat es sich nun zum Ziel gesetzt, diese Thematik zu erforschen. Im interdisziplinären Projekt „Transnationalization and the judicialization of welfare“ (TransJudFare) untersuchen WissenschaftlerInnen aus Salzburg gemeinsam mit PartnerInnen in Bremen, Kopenhagen und Amsterdam die Folgen der europäischen Rechtsprechung zu sozialen Leistungen und die politischen Reaktionen der EU-Mitgliedstaaten. Das Salzburger Teilprojekt ist am Salzburg Centre of European Union Studies (SCEUS) angesiedelt und wird von Ass.-Prof. Dr. Michael Blauberger geleitet. Finanziert wird TransJudFare von NORFACE, einem Netzwerk von 15 nationalen Forschungsförderorganisationen. Den Salzburger Anteil von 147.000 Euro trägt der Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung (FWF).
Innerhalb von drei Jahren werden die Politik- und RechtswissenschaftlerInnen Entwicklungen in fünf Ländern untersuchen: Österreich, Deutschland, Großbritannien, Dänemark und den Niederlanden. Dabei wird verglichen, in welchem Umfang EU-BürgerInnen nach nationalem Recht Anspruch auf soziale Leistungen haben, inwieweit diese Leistungen wahrgenommen werden und wie dies politisch diskutiert wird. Untersucht werden nicht nur unterschiedliche Maßnahmen der Sozialhilfe, sondern auch, inwieweit Studierenden aus anderen EU-Mitgliedsstaaten finanzielle Unterstützung wie die Studienbeihilfe gewährt wird. Kommen die Mitgliedsstaaten ihren europarechtlichen Verpflichtungen nach oder halten sie vereinbarte Leistungen vor? Und inwiefern folgen die nationalen Gerichte der europäischen Rechtsprechung, so dass es zu einer Judizialisierung des Zugangs zu sozialen Leistungen kommt?

Foto: Edmundsburg

Ass.-Prof. Dr. Michael Blauberger

Salzburg Centre of European Union Studies

Universität Salzburg

Mönchsberg

Tel: 8044 7600

Email to Ass.-Prof. Dr. Michael Blauberger