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Stefan Griller as an Expert in the Finance Committee of the German Bundestag

Erstmals in der Geschichte der Europäischen Integration erklärte das deutsche Bundesverfassungsgericht am 5. Mai 2020 einen Beschluss der EZB – den PSPP-Beschluss, auf dessen Grundlage die EZB zwischen 2015 und 2019 im Interesse der Krisenbekämpfung jeden Monat für viele Milliarden Euro Staatsanleihen auf den Sekundärmärkten erwarb, bekannt auch als „Quantitative Easing“ – für ungültig. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte die Maßnahme der EZB zuvor für rechtens erklärt. Er war mit der Frage vom BVerfG befasst worden. Nunmehr erklärt das BVerfG auch das Urteil des EuGH für den deutschen Rechtsraum für ungültig und wirkungslos, und verbietet der Bundesbank nach Ablauf einer dreimonatigen Übergangsfrist, weiter am PSPP teilzunehmen, es sei denn der EZB-Rat würde innerhalb dieser Frist einen neuen Beschluss fassen, in dem er die Verhältnismäßigkeit des PSPP zur Zufriedenheit des BVerfG darlegt.
Das sowohl zwischen den Abgeordneten als auch den Experten kontroverse Gespräch erörterte auf hohem Niveau, wie das Urteil rechtlich und ökonomisch einzuordnen sei, wie der Deutsche Bundestag, aber auch die Bundesregierung und die Bundesbank, sich nun zu verhalten hätten, und welche Konsequenzen diese spektakulären Entwicklungen für die Zukunft der EU haben. Der Bundestag hat in weiterer Folge zu entscheiden, welche Stellung er gegenüber dem BVerfG, der Deutschen Bundesregierung und den Organen der EU einnimmt.
An dem Gespräch nahmen 5 Experten, davon drei aus Deutschland, eine Expertin aus Großbritannien, und Professor Griller teil. Professor Griller beschäftigt sich mit den Grundsatzaspekten dieses Themas seit mehreren Jahrzehnten, zuletzt im Rahmen des Horizon 2020 Projekts „EMU-Choices“, welches am Salzburg Centre of European Union Studies (SCEUS) erfolgreich durchgeführt wurde. Zum jüngsten Urteil des BVerfG arbeitet er auf dieser Grundlage an einer eingehenden rechtswissenschaftlichen Analyse. Es ist dies ein Beispiel, wie Spitzenforschung Relevanz für Politikberatung auf höchster Ebene erlangen kann.

Foto: Deutscher Bundestag in Berlin