Diplomarbeiten / Dissertationen

Betreung von Diplomarbeiten/Masterarbeiten:
Es gibt keine Liste von feststehenden Themen. Sie sind herzlich eingeladen, selbst ein Thema vorzuschlagen. Das Thema muss natürlich einen Bezug zum nationalen oder internationalen Steuerrecht/Finanzrecht haben. ·
Unabdingbare Voraussetzung für eine Betreuung durch Prof. Urtz  ist die Absolvierung des Seminars Finanzrecht 101.457. Auch für die Seminararbeit gibt es keine vorgegebenen Themen (das Thema muss natürlich wiederum dem nationalen oder internationalen Steuerrecht/Finanzrecht entlehnt sein); sinnvollerweise sollte die Seminararbeit aber bereits einen Bezug zu dem geplanten Thema der Diplom-/Masterarbeit aufweisen (oder zu einem Teilaspekt davon). Der Abschluss einer Betreuungsvereinbarung setzt idR eine Benotung des Seminars mit „Sehr gut“ voraus. Selbst ein „Sehr gut“ im Seminar ist aber noch keine unbedingte Garantie für eine Betreuung; ob wir die Betreuung übernehmen, hängt letztlich auch davon ab, wie stark wir ausgelastet sind und wie gut das gewählte Thema zu unseren Forschungsschwerpunkten passt. ·
Einen Überblick über unsere Forschungsschwerpunkte bieten die Publikations- bzw Schriftenverzeichnisse von Prof. Urtz und den anderen Mitarbeiten (siehe den Punkt „MitarbeiterInnen“ auf der homepage) sowie die Liste von aktuellen Publikationen (Punkt „Aktuelle Publikationen“ auf der homepage). ·
Eine Liste der bisher betreuten Diplom-/Masterarbeiten finden Sie oben.

 
 

Betreuung von Dissertationen:

  • Wenn Sie im Finanzrecht an der Universität Salzburg bereits eine Diplom- oder Masterarbeit verfasst haben, sind Sie herzlich eingeladen, bei uns eine Dissertation zu verfassen. Voraussetzung ist allerdings idR, dass diese Arbeit mit „Sehr gut“ beurteilt wurde.
    • Wir geben keine Themen vor; das Thema muss allerdings einen Bezug zum nationalen oder internationalen Steuerrecht/Finanzrecht haben (natürlich sind interdisziplinäre Themen wie zB aus dem Bereich des Steuer- und Gesellschaftsrechts oder des Steuerrechts und der Volkswirtschaftslehre oder rechtsvergleichende steuerliche Themen ebenfalls willkommen).
  • Als Studierende(r) einer anderen in- oder ausländischen Universität bitten wir Sie, bei Ihrer Anfrage um Betreuung folgende Anforderungen zu beachten:
    • Ihre Anfrage muss einen konkreten Themenvorschlag enthalten. Das Thema muss, wie oben gesagt, einen Bezug zum nationalen österreichischen oder zum internationalen Steuerrecht/Finanzrecht haben, wobei natürlich auch interdisziplinäre Themen (Steuer-/Gesellschaftsrecht, Steuerrecht und VWL usw) willkommen sind. Wir betonen aber, dass das Thema jedenfalls einen Bezug zum österreichischen nationalen Steuerrecht/Finanzrecht aufweisen muss (zB Rechtsvergleich Deutschland / Österreich). Themen, die lediglich eine ausländische Steuerrechtsordnung behandeln (zB nur deutsches Steuerrecht), können wir aufgrund der Forschungsausrichtung der Universität Salzburg nicht betreuen. Lediglich dann, wenn das Thema ausschließlich das internationale Steuerrecht betrifft (= Recht der Doppelbesteuerungsabkommen), ist ein Bezug zum österreichischen Steuerrecht nicht erforderlich (ist allerdings die innerstaatliche Umsetzung Teil des Themas, muss ebenfalls stets auch auf das österreichische Steuerrecht eingegangen werden).
    • Wir ersuchen Sie, Ihre Qualifikation für das Verfassen einer steuerrechtlichen/finanzrechtlichen Arbeit darzulegen. Dazu erbitten wir Ihre Zeugnisse (insbesondere auch im Fach Steuerrecht/Finanzrecht), die Noten des 2. Staatsexamens, und eine Darstellung Ihrer bisherigen Beschäftigung mit dem Steuerrecht/Finanzrecht (zB verfasste Seminar- oder Hausarbeiten und deren Benotung; am besten mit einer pdf-Datei der Arbeiten).
    • Wir weisen darauf hin, dass Anfragen um Betreuung, die die oben erwünschten Kriterien (konkreter Themenvorschlag und Darlegung Ihrer Qualifikation) nicht erfüllen, leider aus Zeit- und Effizienzgründen nicht beantwortet werden können.