Reiserichtlinien
Die Universität Salzburg versteht (inter-)nationale Präsenz in Forschungs-, Lehr- und Verwaltungssektoren und damit einhergehende Reisen als Notwendigkeit. Ein besonderes Anliegen ist die Förderung und Unterstützung wissenschaftlicher Aktivitäten zur Fortbildung, Kompetenzerweiterung und Netzwerkbildung im (internationalen) Forschungskontext, auch jenseits der unmittelbaren Verpflichtungen an der Universität.
Voraussetzung für die Gewährung von Kostenerstattungen bzw. Zuschüssen im Rahmen der vorliegenden Richtlinie ist ein aufrechtes Arbeitsverhältnis zur Universität Salzburg zum Zeitpunkt der Reise.
Weiterführende Informationen finden Mitarbeiter*innen der Universität Salzburg im Intranet.
Richtlinie für Reisen in der aktuell gültigen Fassung.
Reisen von Personen ohne aktives Arbeitsverhältnis zur Universität Salzburg sind über die AB Rechnungswesen abzurechnen.