Aufnahmeverfahren für das Masterstudium Psychotherapie


Allgemeine Informationen

Alle österreichweit gültigen Informationen zum Aufnahmeverfahren für das Masterstudium Psychotherapie werden vollständig auf  www.psychotherapiestudieren.at bereitgestellt und auf dieser Seite z.T. nicht erneut ausgeführt. Wir ersuchen Sie daher, die dort veröffentlichten Inhalte sorgfältig zu lesen.

Im Anschluss finden Sie auf dieser Seite die standortspezifischen Ergänzungen für den Studienort Salzburg. Weiterführende Informationen sowie zusätzliche Hinweise finden Sie außerdem im bereitgestellten Informationsblatt: „Details zum Aufnahmeverfahren für das Masterstudium Psychotherapie an der Universität Salzburg“ 


Zulassungskriterien

Im Informationsblatt „Zulassungskriterien“ finden Sie Informationen zu den Vorqualifikationen (erster Ausbildungsabschnitt der Psychotherapieausbildung gemäß Psychotherapiegesetz 2024 unter Berücksichtigung des Universitätsgesetzes 2002), die an der Universität Salzburg Zugang zum Masterstudium Psychotherapie ermöglichen.


Überblick: Aufnahmeverfahren

Ablauf Aufnahmeverfahren

Ab Wintersemester 2026/2027 startet das ordentliche Masterstudium Psychotherapie an der Universität Salzburg mit 50 Studienplätzen.  Um sich für einen der Studienplätze zu bewerben, ist das Durchlaufen eines Aufnahmeverfahrens notwendig. Das Aufnahmeverfahren besteht aus zwei Teilen:

  1. Online-Self-Assessment (OSA) 
  2. Aufnahmetest  

Detaillierte Erläuterungen zum Aufnahme- und Bewerbungsverfahren finden Sie unten unter Phase 1–6.  

Zugriff auf den Prüfungsstoff für den Aufnahmetest 

Der Prüfungsstoff für den Aufnahmetest steht Ihnen kostenfrei zur Verfügung (siehe  https://psychotherapiestudieren.at/Testvorbereitung/ und  https://psychotherapiestudieren.at/Literatur/).

Sie haben zwei Möglichkeiten auf diese Literatur zum Prüfungsstoff kostenfrei auf Websites der Universität Salzburg zuzugreifen (bei beiden Möglichkeiten ist es die gleiche Literatur): 

  • Über die AV-Plattform der Universität Salzburg:  
    • Nach der kostenlosen Registrierung in der Anmelde-Plattform für das Aufnahmeverfahren der Universität Salzburg (AV-Plattform; siehe unten Phase 2) finden Sie im „Aufnahmeverfahren Psychotherapie” die Literatur zum kostenlosen Download. 
    • Mit dem Download bestätigen Sie, dass Sie die Nutzungsbedingungen (siehe unten) gelesen haben und akzeptieren. 

Nutzungsbedingungen: 

Die Literatur ist ausschließlich für Ihren persönlichen Gebrauch bestimmt. Die Weitergabe ist nicht erlaubt. Die Nutzung ist nur für den Zweck und die Dauer der Vorbereitung auf den Aufnahmetest erlaubt. Es entsteht kein dauerhaftes Nutzungs- oder Verbreitungsrecht. Zugriff zur Literatur ist befristet bis zum Tag des Aufnahmetests; erneute Downloads bis zu diesem Datum sind möglich. 

Nach dem Aufnahmeverfahren 

Nach dem Aufnahmeverfahren erfolgt die Zuerkennung der Studienplätze gemäß Ergebnis im Aufnahmetest unter Berücksichtigung der gesetzlich vorgeschriebenen Kontingentregelung (siehe  https://psychotherapiestudieren.at/Kontingentregelung/).   

Sollten Sie die Information erhalten, dass Sie am Aufnahmeverfahren erfolgreich teilgenommen haben, müssen Sie in der Studienabteilung der Universität Salzburg einen Antrag auf Zulassung zum Masterstudium Psychotherapie stellen und die notwendigen Unterlagen vorlegen (siehe unten Phase 4).  

Erst nach erfolgreicher Prüfung aller Zulassungsbedingungen durch die Studienabteilung erfolgt die Zulassung zum Studium und danach die persönliche Einschreibung in der Studienabteilung (siehe unten Phase 5).


Aufnahme- und Bewerbungsverfahren im Detail

Phase 1: Online-Self-Assessment (OSA) 

  • Das Online-Self-Assessment (OSA) ist – wie an allen österreichischen Standorten – die verpflichtende Voraussetzung für die Anmeldung zum Aufnahmeverfahren für das Masterstudium Psychotherapie an der Universität Salzburg  
  • Durchführung nur möglich von 02.03.2026 bis 07.04.2026 (23:59 Uhr) 
  • Im Rahmen des OSA müssen Sie den Standort Salzburg auswählen bzw. den Link unten zum OSA für Salzburg verwenden, wenn Sie sich für einen Studienplatz an der Universität Salzburg bewerben möchten.  
  • Am Ende des OSA erhalten Sie einen persönlichen Code, der für die Anmeldung über die AV-Plattform zum Aufnahmeverfahren für das Masterstudium Psychotherapie an der Universität Salzburg erforderlich ist. 
  • Der OSA Code für die Universität Salzburg startet mit “26SBG – so können Sie überprüfen, ob Sie einen Code haben, der für das Salzburger Aufnahmeverfahren gültig sein kann. 
  • Sie müssen das OSA bereits durchgeführt haben, wenn Sie sich in der AV-Plattform der Universität Salzburg zum Aufnahmeverfahren für das Masterstudium Psychotherapie an der Universität Salzburg anmelden wollen (siehe unten Phase 2). Ohne einen gültigen OSA Code können Sie nicht alle Schritte im Anmeldeprozess erledigen. 
  • Das OSA dient ausschließlich Ihrer persönlichen Orientierung und hat keinen Einfluss auf die Studienplatzvergabe. Die Angaben im OSA sind nur für Sie selbst einsehbar. 

Phase 2: Anmeldung zum Aufnahmeverfahren 

Nach Absolvierung des OSA erfolgt die Anmeldung über die AV-Plattform der Universität Salzburg zum Aufnahmeverfahren für das Masterstudium Psychotherapie an der Universität Salzburg. Nur durch die fristgerechte Anmeldung sind Sie zur Teilnahme am Aufnahmeverfahren berechtigt.

Bitte beachten Sie, dass die Registrierung in der AV-Plattform der Universität Salzburg zum Aufnahmeverfahren für das Masterstudium Psychotherapie an der Universität Salzburg kostenlos ist, die Teilnahme am Aufnahmetest jedoch nur nach Bezahlung des Unkostenbeitrags von 80 Euro möglich ist. 

Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, sollten Sie bereits vor der Registrierung in der AV-Plattform der Universität Salzburg zum Aufnahmeverfahren für das Masterstudium Psychotherapie an der Universität Salzburg folgende Dokumente und Informationen bereithalten:  

  • Identitätsnachweis: Digitale Kopie Ihres Reisepasses oder Personalausweises (Bildformat oder PDF) 
  • Kreditkarten- oder Bankinformationen (für die Bezahlung des Unkostenbeitrags von 80€) 
  • Ihren persönlichen OSA‑Code, den Sie in Phase 1 erhalten haben 
  • Kenntnis über Ihren ersten Ausbildungsabschnitt der Psychotherapieausbildung gemäß oben angeführten Zulassungskriterien
  • Kenntnis über die Zuteilungslogik der Studienplätze gemäß Kontingentregelung, d.h. Wissen, zu welchem Kontingent Sie gehören (siehe  https://psychotherapiestudieren.at/Kontingentregelung/) 

Wichtige Hinweise:

Phase 3: Teilnahme am Aufnahmetest 

Der Aufnahmetest wird österreichweit am selben Termin abgehalten und ist ausschließlich am vorgesehenen Testort jenes Studienstandorts zu absolvieren, für den Sie das Online-Self-Assessment durchgeführt haben und für den Sie sich zum Aufnahmeverfahren für das Masterstudium Psychotherapie angemeldet haben

Eine Teilnahme am Aufnahmetest ist daher nur für jene Bewerber*innen möglich, die erfolgreich die Anmeldung zum Aufnahemverfahren abgeschlossen haben. Zugang zum Prüfungsstoff des Aufnahmetests erhalten Sie kostenlos wie oben unter Zugriff auf den Prüfungsstoff für den Aufnahmetest” beschrieben.  

Der genaue Testort sowie weitere organisatorische Informationen werden Ihnen nach erfolgreichem Abschluss von Phase 2, der Anmeldung zum Aufnahmeverfahren und nach Ablauf der Anmeldefrist, per E-Mail mitgeteilt.

Phase 4: Antrag auf Zulassung

Das ordentliche Masterstudium Psychotherapie beginnt an der Universität Salzburg ausschließlich im Wintersemester des jeweiligen Studienjahres 

 Um einen Antrag auf Zulassung zum Masterstudium Psychotherapie an der Universität Salzburg stellen zu können, braucht es folgende Bedingungen: 

  • Erfolgreiche Teilnahme am Aufnahmeverfahren: Rang 1 bis 50 im Aufnahmetest unter all den Personen, die sich für den Standort Salzburg angemeldet haben, unter Berücksichtigung der gesetzlich vorgeschriebenen Kontingentregelung (siehe  https://psychotherapiestudieren.at/Kontingentregelung/) 
  • Abgeschlossener erster Ausbildungsabschnitt der Psychotherapieausbildung gemäß oben angeführten Zulassungskriterien 

Hinweise (!):

  • Bitte beachten Sie, dass der Studienbeginn bereits am 01.10.2026 festgesetzt ist und sowohl die Prüfung Ihres Zulassungsantrages als auch die anschließende Einschreibung (siehe Phase 5) Zeit in Anspruch nehmen. Wir empfehlen daher, die erforderlichen organisatorischen Schritte spätestens Anfang September einzuleiten. 

Phase 5: Einschreibung

Nach Ausstellung des positiven Zulassungsbescheids haben Sie die Möglichkeit, die persönliche Einschreibung in das Studium bis spätestens 31.10.2026 vorzunehmenInformationen siehe 

 Bei der Einschreibung müssen Sie folgende Dokumente im Original mitbringen: 

  • Gültiges Reisedokument (zB Reisepass oder Personalausweis) 
  • Abschlussunterlagen des ersten Ausbildungsabschnitts gemäß oben angeführten Zulassungskriterien
  • Nachweis Ihrer Zugehörigkeit zu den Kontingenten 
  • Zulassungsbescheid (wenn erhalten) 
  • Urkunde über Namensänderung (sofern nicht auf allen Urkunden Namensgleichheit besteht, zB Heiratsurkunde) 
  • Abgangsbescheinigung bei Übertritt von einer anderen österreichischen Universität 

 Mit der abgeschlossenen Einschreibung (inkl. die Bezahlung des ÖH‑Beitrags) ist Ihre Inskription vollständig abgeschlossen und Sie können sich für die Lehrveranstaltungen anmelden. 

Hinweise (!): 

  • Bitte beachten Sie, dass der Studienbeginn bereits am 01.10.2026 festgesetzt ist und sowohl die Prüfung Ihres Zulassungsantrages (siehe Phase 4) als auch die Einschreibung Zeit in Anspruch nehmen. Wir empfehlen daher, die erforderlichen organisatorischen Schritte spätestens Anfang September einzuleiten.
  • Die Berechtigung für die Einschreibung, gilt ausschließlich für das Jahr 2026/27 – wenn Sie im Wintersemester eines anderen Studienjahres starten wollen, müssen Sie das gesamte Aufnahmeverfahren erneut absolvieren.

Phase 6: Studienstart ausschließlich im Wintersemester (Oktober 2026)

Nach erfolgreichem Abschluss der Phasen 1–5 können Sie Ihr Studium im Wintersemester 2026/27 laut Curriculum aufnehmen.   

Der offizielle Studienbeginn ist am 1. Oktober 2026. 


Übersicht: Termine & Fristen

Übersicht der wichtigsten Fristen & Termine zum Aufnahmeverfahren für das Masterstudium Psychotherapie 2026 

1 Durchführung des Online-Self-Assessment (OSA) 


2 Anmeldung zum Aufnahmeverfahren Psychotherapie 


3 Teilnahme am Aufnahmetest 

  • Montag, 06. Juli 2026  
  • Ort abhängig vom gewählten Studienstandort 
  • Wird nach erfolgreicher Anmeldung zum Aufnahmeverfahren nach der Anmeldefrist per E-Mail bekannt gegeben 

4 Antrag auf Zulassung zum Studium  

  • Nur für Bewerber*innen mit erfolgreicher Teilnahme am Aufnahmeverfahren unter Berücksichtigung der gesetzlich vorgeschriebenen Kontingentregelung 
  • Nach Bekanntgabe der Zuerkennung eines Studienplatzes längstens bis 31.Oktober 2026 
  • Antrag auf Zulassung zum Masterstudium 

5 Einschreibung in das Studium 

  • Nur für Bewerber*innen nach erfolgreicher Zulassung zum Masterstudium Psychotherapie 
  • Nach Erhalt eines positiven Zulassungsbescheides längstens bis 31. Oktober 2026 
  • Persönliche Einschreibung: Siehe: Neuanmeldung bzw. für (ehem.) Studierende der Universität Salzburg siehe Wiederanmeldung  

6 Studienstart 

  • Nur für Bewerber*innen nach erfolgreicher Zulassung & Einschreibung zum Masterstudium Psychotherapie 
  • Donnerstag, 01. Oktober 2026 
  • Nach Studienplan 


Fragen & Kontakt

Bei Fragen oder Unklarheiten zum ordentlichen Masterstudium Psychotherapie an der Universität Salzburg lesen Sie alle Inhalte auf dieser Seite sowie auf  http://www.psychotherapiestudieren.at/ genau durch und wenden Sie sich im Bedarfsfall an folgende E-Mail-Adressen: 

 


Quellen