Pflichtpraxis

Sowohl im Bachelorstudium „Sprache – Wirtschaft – Kultur“ (romanische und slawische Sprachen) als im Fach-Bachelorstudium der Romanistik ist eine facheinschlägige Pflichtpraxis zu absolvieren. Im SWK-Studium beträgt das Ausmaß dieser Praxis 8 Wochen (dies entspricht 11 ECTS-Anrechnungspunkten); im fachwissenschaftlichen Romanistik-Studium beträgt sie 6 Wochen (dies entspricht 9 ECTS-Anrechungspunkten). Diese Praxis dient der Anwendung der im Studium erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten. Sie kann am Stück oder in zwei Teilen absolviert werden; wird sie in zwei Teilen absolviert, müssen diese jeweils mindestens zwei Wochen umfassen.
Die Praxis ist grundsätzlich außerhalb der Universität bei für das Studium einschlägigen Firmen oder Institutionen zu erwerben. Anerkannt werden Praxistätigkeiten bei Institutionen und Firmen, die kulturelle, politische, soziale oder wirtschaftliche Kontakte mit Ländern haben, in denen die im Studium gewählte Sprache Landes- oder Amtssprache ist, bzw. bei Institutionen und Firmen, die sich in diesen Ländern befinden. Um die Kompetenz in der gewählten Fremdsprache zu erhöhen, wird die zweite Variante (im Land) empfohlen. Die gewählte Fremdsprache muss in Wort und Schrift verwendet werden.

  • Für die Zulassung zur Praxis ist das hier verlinkte Formular Antrag und Bestätigung für die Pflichtpraxis auszufüllen und im zuständigen Sekretariat  abzugeben; jene Studierenden, die eine romanische Sprache gewählt haben, geben dieses Formular bitte beim CK-Sekretariat für Studien- und Prüfungsangelegenheiten, Zi. 3.318, ab. Jene, die eine slawische Sprache gewählt habe, wenden sich bitte an Frau Hatheyer am Fachbereich Slawistik. Das Formular ist spätestens vier Wochen vor Praxisantritt einzureichen; wird die Praxis im August und/oder September absolviert, ist das Formular früher, nämlich bereits Anfang Juli abzugeben.
  • Dem Formular ist eine Annahmebestätigung mit einer Auflistung der Tätigkeiten (E-Mail oder Brief) der Firma bzw. Institution beizulegen, in der die Praxis absolviert werden soll. Das zuständige Mitglied der Curricularkommission entscheidet in der Folge über die Bewilligung.
  • Nach Ende der Praxis muss das Formular gemeinsam mit einer Bestätigung über den erfolgreichen Abschluss durch die Firma bzw. die Institution, an der Praxis absolviert wurde, wieder im CK-Sekretariat bzw. Frau Hatheyer eingereicht werden. Nach Prüfung durch das zuständige Mitglied der Curricularkommission wird die Praxis bestätigt.
  • Die Praxisbestätigung/das Dienstzeugnis kann in der gewählten Sprache, auf Deutsch oder Englisch verfasst sein. Weiters soll bestätigt werden, dass die gewählte Sprache in Wort und Schrift verwendet wurde und eine kurze Beschreibung der übernommenen Tätigkeiten enthalten.

WICHTIGER HINWEIS: Praktikum im Rahmen des Erasmus+ Programms
Für Aufenthalte im Ausland im Rahmen des Erasmus-Programms, verwenden Sie bitte das Formular Erasmus Studierendenpraktika Antrag auf Anerkennung Weitere Details zur Organisation der Praktikumsaufenthalte und die Beantragung des Stipendiums finden Sie hier.


Kontakt

Sekretariat für Studien- und Prüfungsangelegenheiten
Silvia Reichstaler / Christoph Laimböck

Tel. +43 (0) 662-8044-4470, Zi. 3.318