Antrittsvorlesung

An der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät findet im Januar 2024 die nächste Antrittsvorlesung statt. 
Hierfür dürfen wir Ihnen bereits folgenden Termin bekannt geben:

Wann: Donnerstag, 18. Januar 2024 um 17:00 Uhr

Wo: Bibliotheksaula

Vortragender: Univ.-Prof. Dr. Elias Felten, Fachbereich Arbeits- und Wirtschaftsrecht

Nähere Informationen finden Sie in Kürze auf der Fachbereichsseite.

Willkommen Studienanfänger*innen


Digitale Welcome Days

11.09.2023 für Diplomstudierende Rechtswissenschaften 17:00 Uhr,  ONLINE Teams Meeting,
Vielen Dank für die zahlreiche Teilnahme!  Folien WelcomeDay 11.09.2023

12.09.2023 für Bachelor-Studierende Recht & Wirtschaft 18:00 Uhr,  ONLINE Teams Meeting
Vielen Dank für die zahlreiche Teilnahme! Welcome Day Recht und Wirtschaft 12.09.2023

Der große Moment ist gekommen – ein neuer Lebensabschnitt beginnt! Um euch gebührend willkommen zu heißen und den Start eures Studiums zu einem unvergesslichen Erlebnis zu machen, veranstalten wir ein spezielles Event, das euch den perfekten Einstieg ermöglicht. Ihr werdet Erfahrungen von Höhersemestrigen hören, eure Professor*innen kennenlernen und abschließend gemeinsam bei einer Willkommensparty mit allen auf euren neuen Start anstoßen.

02. Oktober 2023, 18:30 Uhr, Veranstaltungsort: HS 206

Welcome Day
Welcome Day

Virtueller Tag der offenen Tür

14. Juni 2023 Informationen


Herzlich willkommen an der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät!

 Diplomstudium Rechtswissenschaften – Wir stellen uns vor

 Bachelorstudium Recht und Wirtschaft – Wir stellen uns vor


AMICIS – gemeinsam kompetent durch die STEOP!

Für eine optimale Begleitung in der STEOP-Phase wurde in Kooperation zwischen der RWW-Fakultät und PLUSTRACK die Begleitlehrveranstaltung AMICIS entwickelt. Informationen zu dieser Lehrveranstaltung finden Sie in   PlusOnline !

News

RW-Fakultaet

SALZBURGER JURISTISCHE GESELLSCHAFT: Vortrag Dezember 2023

14. Dezember 2023 | Präsenz: Der Gebäudebestand in der EU soll bis 2050 emissionsfrei sein. Dazu sieht die geplante Neufassung der Gebäuderichtlinie neben strengen Vorschriften für Neubauten eine vieldiskutierte Renovierungspflicht für Bestandsgebäude vor: Ab 2030 müssen bestehende Wohngebäude mindestens Gesamtenergieeffizienzklasse E erreichen, andere Gebäude (zB Behörden, Betriebsanlagen) bereits ab 2027.

Veröffentlicht am 06 Dezember 2023