Vorgehensweise bei der Anmeldung der Dissertation Rechtswissenschaften

Zu Beginn des Doktoratsstudiums muss die Dissertation beim Dekan (bzw. der Promotionskommission) angemeldet und die Fächer, aus denen die vier Pflichtseminare gewählt werden, bekannt gegeben werden. Dazu geht man wie folgt vor:
Zunächst ist das (selbst gewählte) vorläufige Dissertationsthema (Arbeitstitel) mit der/dem gewählten Haupt- bzw. Nebenbetreuer/in festzulegen. Dieses Thema ist einem Dissertationsfach zuzuordnen. Dazu sollte nach Möglichkeit auch überprüft werden, ob das gewählte Thema noch nicht vergeben ist. Hierzu kann in der eigenen Visitenkarte in PLUSonline unter „Dissertation“ und „Titelsuche“ Einblick genommen werden.

  • Die Dissertation muss dann in PLUSonline unter „Dissertation“ mit dem Arbeitstitel angemeldet und Teil 1 der Betreuungsvereinbarung ausgedruckt werden. Die beiden Betreuer/innen müssen darauf die Bereitschaft zur Betreuung bestätigen.
  • Den beiden Betreuer/innen muss auch die Disposition über das Dissertationsvorhaben vorgelegt und von beiden hierzu eine Stellungnahme (Dispositionsgutachten) eingeholt werden. Eine Richtlinie über die Abfassung der Disposition findet man dieser homepage.

Anschließend müssen

  • die Disposition
  • die beiden Stellungnahmen zur Disposition sowie
  • Teil 1 der Betreuungsvereinbarung und
  • das Anmeldeformular betreffend die Festlegung der gewählten Fächer (dieser homepage zu entnehmen bzw. im Prüfungsreferat erhältlich)

im Prüfungsreferat zur Weiterleitung an den Herrn Dekan (bzw. Promotionskommission) vorgelegt werden. Die Entscheidung über die Anmeldung der Dissertation erfolgt innerhalb vier Wochen.  In PLUSonline scheint bei Bestätigung der Anmeldung der Dissertation durch den Dekan/Promotionskommission unter der Kategorie „Derzeitiger Status“ der Vermerk „Bewilligt“ auf. Die Dissertation gilt dann als angemeldet.