Richtlinie für die Dissertationsverteidigung

Das Curriculum für das Doktoratsstudium Rechtswissenschaften sieht eine Dissertationsverteidigung vor. Die Gestaltung dieser defensio ist nur in wenigen Punkten vorgegeben (vgl § 9 Curr iVm § 18 der Satzung). Die Promotionskommission gibt daher für die Gestaltung und Ablauf der defensio folgende Empfehlung ab:

1.) Zusammensetzung des Prüfungssenats: Der/die Hauptbetreuer/in ist Vorsitzende/r. Drei weitere Mitglieder werden von der Dekanin oder dem Dekan (unter Mitwirkung der Promotionskommission) nominiert, für das fünfte Mitglied besteht ein Vorschlagsrecht des/der Dissertant/in. Der/die Nebenbetreuer/in sollte im Regelfall einbezogen werden.

2.) Ablauf: Bei der Organisation ist für ausreichende Öffentlichkeit zu sorgen (insbesondere im Hinblick auf Räumlichkeit und Ankündigung). Die Gestaltung der defensio soll an das Habilitationskolloquium angelehnt werden:

  • Präsentation der Inhalte und Ergebnisse der Dissertation durch den/die Dissertant/in (ca 20 bis max 30 Minuten)
  • Befragung durch die Mitglieder des Prüfungssenates über die Inhalte der Dissertation mit dem Ziel, die Beherrschung des entsprechenden Fachgebietes zu evaluieren. Über das Dissertationsthema hinaus sollte der Inhalt der Fragen nicht auf Detailwissen aus dem Dissertationsfach abstellen, sondern die Beherrschung der Grundstrukturen und methodischen Besonderheiten des jeweiligen Faches im Vordergrund stehen.
  • Fragemöglichkeit der Zuhörer/innen unter Moderation des/der Vorsitzenden

3.) Beurteilung: Die Beurteilung erfolgt nach Maßgabe von § 18 der Satzung; das heißt, dass eine Gesamtnote zu bilden ist (die Beschlüsse werden mit Stimmenmehrheit gefasst). Zu beurteilen ist die Gesamtleistung bei der Verteidigung.