Stipendien an der Katholisch-Theologischen Fakultät

LEISTUNGSSTIPENDIEN

Leistungsstipendien an der Paris Lodron Universität für das Studienjahr 2022/23: Mitteilungsblatt

Höhe des Leistungsstipendiums: € 750,- bis € 1.500,-

Die Bewerbung muss enthalten:

  • das entsprechende Formblatt: Formular_Leistungsstipendium-Antrag-2023
  • Studienerfolgsnachweis (ohne Anerkennungen) der betreffenden Studienrichtung: Prüfungen im erforderlichen Mindestausmaß gem. Punkt 3, die für die Berechnung des Notendurchschnitts herangezogen werden sollen, müssen markiert werden; bzw.
    ▪ bei Antrag aus Studienabschluss (s. Punkt 3. h): Abschlusszeugnis (in Kopie)
  • das aktuelle Studienblatt
  • Anerkennungsbescheide über auswärtig abgelegte Prüfungen (in Kopie)
  • Nachweis über allfällige Studienzeitverzögerungen im Sinne des § 19 StudFG
  • für gleichgestellte Ausländer*innen (mit Ausnahme EU-Bürger*innen) → siehe Informationsblatt der jeweiligen Fakultät (erhältlich unter den oben angeführten Links)
  • Die Bewerbung ist an den Dekan der Katholisch-Theologischen Fakultät zu richten (siehe auch Formblatt) und per Post oder persönlich einzubringen

Ende der Bewerbungsfrist: 31. Oktober 2023


FÖRDERUNGSSTIPENDIEN

Förderungsstipendien zur Förderung wissenschaftlicher Arbeiten: Mitteilungsblatt

Höhe des Förderungsstipendiums: € 750,00 bis € 3.600,00

Die Bewerbung muss enthalten:

  • a) das entsprechende Formblatt: Formular_Foerderungsstipendium-Antrag-2023
  • b) das aktuelle Studienblatt
  • c) inhaltliche Beschreibung der wissenschaftlichen Arbeit (Master- und Diplomarbeit, max. 1Seite) bzw. Disposition (Dissertation). (Wichtig: Die wissenschaftliche Arbeit muss im PAAV (PLUS Abschlussarbeiten-Verwaltung) angemeldet und von dem/der Dekan/Dekanin genehmigt sein!)
  • d) Zeitplan zur Fertigstellung der Arbeit
  • e) Kostenaufstellung und Finanzierungsplan (mindestens in der Höhe von 750 €). Die beantragte Fördersumme darf die maximal mögliche Fördersumme von 3.600 € nicht überschreiten. EDV-Anschaffungen (z.B. Hardware) und Lebenserhaltungskosten werden nicht gefördert!
  • f) Vorlage mindestens eines ausführlichen Gutachtens eines/einer in § 94 Abs. 2 UG 2002 genannten Universitätslehrers/Universitätslehrerin zur Kostenaufstellung und darüber, ob der/die Studierende auf Grund seiner/ihrer bisherigen Studienleistungen und der Vorschläge für die Durchführung der Arbeit voraussichtlich in der Lage sein wird, die Arbeit mit überdurchschnittlichem Erfolg durchzuführen.
  • g) Verpflichtungserklärung des/der Studierenden, dem Dekan bzw. der Dekanin der jeweiligen Fakultät spätestens drei Monate nach Abschluss der Arbeit einen Bericht über die widmungsgemäße Verwendung des Förderungsstipendiums unter Vorlage aller Rechnungen bzw. Belege, Fahrtenbuch etc. vorzulegen.
  • h) für gleichgestellte Ausländer/innen (mit Ausnahme EU-BürgerInnen) → Siehe Informationsblatt der jeweiligen Fakultät
  • i) Die Bewerbung ist an den Dekan bzw. die Dekanin der jeweiligen Fakultät zu richten (siehe auch Formblatt).

Ende der Bewerbungsfrist:
Sommersemester 2023: 31. Mai 2023
Wintersemester 2023/24: 31. Oktober 2023


WEITERE STIPENDIEN