Auslandssemester | Wie? Wann? Wohin?

Erasmus+

Das Büro für Internationale Beziehungen ist die erste Anlaufstelle für Studierende, die ein Auslandssemester absolvieren möchten.

Studieren im Ausland

Informationen zu Erasmus+ | FB Romanistik

Ablauf und Formalitäten

Wir machen darauf aufmerksam, dass die Abwicklung/Änderungswünsche beim Learning Agreement ausschließlich über den Koordinator/die Koordinatorin zu erfolgen hat.  Damit Ihre Gastuniversität das Learning Agreement termingerecht erhält, geben Sie bitte die Unterlagen zur Unterschrift UNBEDINGT rechtzeitig beim Koordinator/bei der Koordinatorin ab – die Bearbeitung kann bis zu 2 Wochen in Anspruch nehmen.

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Freie Plätze Erasmus 2024

Anmeldung

  • Informieren Sie sich über unsere Partneruniversitäten und wählen Sie für Ihre Bewerbung 3 Wunschuniversitäten aus. Die meisten Universitäten haben einen eigenen Link für Erasmus-Studierende.
  • Füllen Sie das Interne Anmeldungsformular des Fachbereichs Romanistik vollständig aus und senden Sie es bis 21. Februar per E-Mail an:. Für später abgegebene Bewerbungen stehen die noch freien Restplätze zur Verfügung.
  • Die Studierenden werden bis zum 15 März von den zuständigen Koordinatoren / Koordinatorinnen kontaktiert. Das weitere Bewerbungsverfahren (Learning Agreement, Nominierung an der Partneruniversität) erfolgt in enger Absprache zwischen dem/der Studierenden und dem jeweiligen Koordinator / der jeweiligen Koordinatorin.
    => Nach Möglichkeit wird bei der Vergabe der Plätze die erste Präferenz berücksichtigt. Studienfortschritt und Studienerfolg entscheiden über die Zuteilung. Grundsätzlich werden Studierende der Romanistik bevorzugt nominiert.=> Können Sie den Studienplatz nicht annehmen, ist der Rücktritt dem Koordinator / der Koordinatorin umgehend mitzuteilen.
  • Füllen Sie die Bewerbungsformulare des Büros für Internationale Beziehungen der Universität Salzburg gemäß den Richtlinien aus (Bewerbungsfrist für das folgende Wintersemester bzw. das gesamte Studienjahr: 15. Juni; Bewerbungsfrist für das folgende Sommersemester: 15. November). Die ausgefüllten Unterlagen sind zusammen mit dem Formular Anrechnung von Studienleistungen im Ausland und dem Erasmus-Learning Agreement – Sektion A beim jeweiligen Koordinator / bei der jeweiligen Koordinatorin abzugeben. Dieser/diese gibt die Unterlagen zur Unterschrift an das CK-Sekretariat weiter.
  • Das unterzeichnete Formular wird vom CK-Sekretariat per mail an die/den Studierenden und KoordinatorIn retourniert.

Änderung der Lehrveranstaltung während des Aufenthaltes


Anrechnungen von Lehrveranstaltungen

  • Auf der Grundlage der bisherigen Erfahrungen legen wir Ihnen nahe, an der Partneruniversität Kurse auszuwählen, die denjenigen in der Liste der empfohlenen Lehrveranstaltungen für den ERASMUS-Aufenthalt entsprechen.
  • Nach dem Auslandsaufenthalt bereiten Sie in PLUSonline einen Anerkennungsantrag vor und legen diesen samt Original Transcript of records der besuchten Lehrveranstaltungen im CK-Sekretariat (Zi. 3.318) vor.
  • Anerkennung von Proseminaren und Seminaren:Mindestens eine PS-Arbeit (LW Thematische Vertiefung oder SW Thematische Vertiefung) und eine SE-Arbeit müssen im Laufe des Studiums nach Salzburger Standards verfasst werden. Für die Anrechnung von im Ausland besuchten Lehrveranstaltungen als PS oder als SE bedarf es also (ab dem Sommersemester 2022) keiner zusätzlichen Leistungen mehr, wenn mindestens eine Proseminararbeit und eine Seminararbeit in einer LV der Uni Salzburg verfasst werden.Analog gilt dies für Seminare: Es ist darauf zu achten, dass mindestens ein Seminar (LW, FD, SW) in Salzburg mit einer Seminararbeit abgeschlossen wird. Darüber hinaus soll auch die BA-Arbeit in Salzburg geschrieben werden. Wird keine der Lehrveranstaltung, in denen eine Proseminar- bzw. Seminararbeit geschrieben wird, in Salzburg besucht, muss eine Proseminar- bzw. eine Seminararbeit im Ausland nach Salzburger Standards verfasst und bei der Rückkehr aus dem Ausland vorgelegt werden.Die Arbeiten müssen im Ausland korrigiert und benotet werden. Auch bei Online-Korrekturen muss eine Unterschrift (gegebenenfalls gescannt) des Lehrenden auf der Arbeit ersichtlich sein.
  • Die Richtlinien des Büros für Internationale Beziehungen sehen vor, dass die Leistungen der Studierenden gemäß den Salzburger Curricula bemessen werden; d. h. es werden die von der Universität Salzburg anerkannten ECTS-Punkte und nicht die von den ausländischen Universitäten vergebenen ECTS-Punkte für die Überprüfung herangezogen. Insgesamt müssen mindestens 15 ECTS-Punkte pro Semester erreicht werden.
  • Bei arbeitsintensiven Lehrveranstaltungen mit hohen ECTS-Zahlen oder LV-Stunden sind auch Anrechnungen auf mehr als eine LV unserer Curricula möglich. Z. B. kann eine LV der Partneruniversität, die dort 10 ECTS-Punkte umfasst, bei uns für maximal zwei LV (zu 6 und 4 ECTS) angerechnet werden, wenn die Anforderungen für beide Lehrveranstaltungen hinsichtlich der Gleichwertigkeit erfüllt werden.
  • In den Curricula der Romanistik gibt es Lehrveranstaltungen, die an unseren Partneruniversitäten in der Regel nicht angeboten werden. Dazu zählen die Vorlesungen zur Literaturgeschichte und zur Sprachgeschichte, die Einführung Kulturstudien und die mit einem Schulpraktikum verbundenen Fachdidaktik-Kurse. Die laut Studienplänen vorgeschriebenen Voraussetzungen sind vor Antritt des Auslandsaufenthaltes positiv zu absolvieren. Gegebenenfalls ist das Learning Agreement entsprechend anzupassen.